User:Methodios/Dresden 5
User:Methodios/Dresden 5/Nr. 1 (Personen)
User:Methodios/Dresden 5/Nr. 2 dreiste Lügen
Betteley um einen Lohn-Raub-Job als Zeilen-Schmiergeld-Empfänger
ich bin seehr motiviert, a weng zu meiner Rente dazuzuzuverdienen (wie mittlerweile 1,4 Millionen Rentner in Deutschland auch), weil ich mir den letzten Winter den Arsch und noch mehr abgefroren haben - und meine liebe Frau gleich noch mit. Deutschland hat unter den OECD-Staaten das viertschlechteste! Rentenniveau. Und ich als Zoni (später Ossi) mit nur wenigen Arbeitsjahren habe eine besonders schlechte Rente - wovon auch noch meine Frau mitleben muß, weil die gar nix hat!
Bei 3.100 vergeblichen Bewerbungen in meinen 13.150 Tagen in "Demokratie und Freiheit (von Erwerbs-Chancen)" ist mir schon klar wie Kloßbrühe, daß das übliche Trallalala ([nicht vorhandenene] Berufsabschlüsse, [nicht vorhandenes] Abiturzeugnis, [nicht vorhandene] Arbeitgeber-Zeugnisse, mein Lebensgang bislang etc. pp.) auch diesmal nichts fruchten würde.
Demzufolge erfolgt hiermit eine "Initiativbewerbung": Top - oder Flop. Zu verlieren habe ich sowieso gar nix mehr! Ich könnte höchstens was gewinnen sprich dazuverdienen.
Zuvörderst möchte ich wie üblich meine tiefe Verärgerung darüber zum Ausdruck bringen, daß ich bis zum 28. Juli 1988 unter Androhung von Zwangsarbeit(serziehung) von der SED, dem FDGB und der Stasi gezwungen worden bin, für umgerechnet 26 Pfennig Brutto und 19 Pfennig Netto für die DDR-Volkswirtschaft zu schuften - und ab dem 29. Juli 1988 in der "FDGO" nicht einen Westpfennig verdienen konnte (geschweige denn den neuen Cent). In Westdeutschland hätte ich auch mit dem allerletzten Job seinerzeit schon über hundert Groschen die Stunde verdient - also mindestens mehr als das Dreißigfache! Aber da hieß es vom ersten Tag an: "Westdeutschland den Westdeutschen!" Und heute ist es noch schlimmer geworden: seit dem 1. Juli 1990 heißt es nun: "Deutschland den Westdeutschen"! Mit welchem Recht hat sich der Bund das Volksvermögen von 17 Millionen Zonis/Ossis eingestrichen? "Bundesweit waren 2017 nur 1,7 Prozent aller herausgehobenen Spitzenpositionen mit Ostdeutschen besetzt – im Vergleich zu einem Bevölkerungsanteil von etwa 17 Prozent." (Wikipedia_Artikel Diskriminierung Ostdeutscher#Unterrepräsentation von Ostdeutschen in den Eliten Deutschlands#Wirtschaft)
In Gießen (dort war die "Zentrale Ausnüchterungseinheit" für DDR-Übersiedler) stand der schwindelerregend hohe "Schwindelkurs" damals bei 1:8, zwanzig Monate später schon bei weniger als 1:20. Als "politisch Verfolgter der SBZ/DDR" (mit Flüchtlingsausweis C) kam ich in der Ostzone nicht über obgenannten Mindestverdienst hinaus. Da meine Kollegen umgerechnet durchschnittlich drei Westgroschen die Stunde verdienten, bezeichneten wir Arbeiter das als "Mitspielen bei der Dreigroschenoper". Bertolt Brecht war in der DDR Vizepräsident der Deutschen Akademie der Künste. Sehr viele DDR-Bürger haben wegen des geringen Verdienstes in der Volkswirtschaft noch eine "Feierabendtätigkeit" ausgeübt - ich als besonders Geringverdiener idR sogar zwei. Von 1977 bis 1988 hatte ich 26 Arbeitsunrechtsverhältnisse - irgendwelche schwere und / oder gesundheitsschädliche sog. Schwerpunkttätigkeiten und etwa 40 Nebentätigkeiten - mit dem Ergebnis, daß ich seit einem schweren Bauunfall im September 1980 nicht mehr schwer körperlich arbeiten kann (das hat das westdeutsche Arbeitsamt natürlich nicht die Bohne interessiert- ich bekam trotzdem immer nur zu schwere, gesundheitsschädliche Arbeitsangebote: "Was anders haben wir nicht für Unqualifizierte blablablablablabla ..."). Nach fünf Jahren ohne Arbeit im Westen wollten die mich endlich! mal für eine geistige Tätigkeit qualifizieren: Systemprogrammierer / -analytiker bei der Betriebsakademie Siemens-Nixdorf in Osnabrück. Auch nur ein hochgeschwurbelter IHK-Abschluß. Derselbe Schwindel wie Facility-Manager (Hausmeister), Logistiker (Lagerarbeiter) oder neuerdings Office-Manager (für den guten alten Bürokaufmann).Ich war zuletzt Lagerarbeiter in dem großen sozialistischen Arbeitslager DDR - doch im Westen wollten die alle einen Berufsabschluß sehen -sogar für einen Hausmeister-Posten. Der Hausmeister (Küster) bei der evangelischen Kirche in Gifhorn war aus Kasachstan, Rußlanddeutscher und Ingenieur. Seine Frau war auch Ingenieurin - völlig chancenlos, die war froh, wenn sie ein paar Stunden Reinemachen für die Kirche aufschreiben durfte. Voriges Jahr lese ich - welch Wunder - über Gießen!, daß dort "russische Professoren" schon froh über einen Hausmeisterposten wären. Kein Wunder, daß ich als Zoni und TKDV und deswegen ohne jede Qualifizierung Null Chancen in Westdeutschland hatte - bis heute nicht! Aber zurück zu 1993: meine "Umschulung" (woher eigentlich, wenn ich als Pazifist und Staatsfeind Nummer Eins in der DDR weder lernen noch studieren durfte) wurde wegen einer Haushaltssperre bei der mit dem Osten total überforderten BA einfach gestrichen. Dabei bestanden da schon Übernahmechancen nur, wenn ich den Lehrgang geschafft hätte. Siemens-Nixdorf ließ sich die Ausbildung neuer Mitarbeiter vom Arbeitsamt finanzieren. Kam von dort kein Geld, gab es auch keinen Lehrgang Punkt. Ich kam zu der Anmeldung zu diesem Lehrgang auch nur, weil ein Unternehmer, bei dem ich mich beworben und meinen Spruch gemacht hatte, beim Arbeitsamt Tacheles redete und denen Feuer unter den Hintern machte - typische Klüngelwirtschaft eben, nur mit Vitamin B kommt man weiter. Dem Unternehmer mißfiel, was für einen Mist das Arbeitamt mit den erhobenen Beiträgen zur Arbeitslosenversicherung macht. Ich warte heute, 31 Jahre später, immer noch auf eine Förderung. Ohne verwertbaren Berufsabschluß bin ich nach wie vor unvermittelbar. Aber ich war dem Arbeitsamt mit 34 Jahren dann ja schon zu alt für eine Erstausbildung. Den Unternehmern erst recht: wer nimmt schon noch einen Lehrling mit Mitte, Ende Dreißig? Ich habe jedenfalls keinen gefunden. Die hatten die Auswahl zwischen 14- bis 19-Jährigen. Und oft mußte ich hören: "Wir nehmen nur Abiturienten!" Für eine Berufsausbildung! Und immer schwang natürlich mit: "Westdeutschland den Westdeutschen!" Ich bin seit 1993 natürlich immer jünger geworden. Jetzt bin ich wieder drei Jahre alt und kann von vorn anfangen. 2026 geht es dann "Zurück auf Los!" LOL
Anlage 1
Haushalt der BA 1993
Mit dem Haushaltsgenehmigungsschreiben vom 10. 12. 92 wurden der BA neue Eckwerte für ihre Haushaltsentwicklung und Maßgaben für den Haushaltsplan übermittelt:
1) Beitragsmehreinnahmen von 2,3 Mrd. DM durch einen von 6,3% auf 6,5% erhöhten Beitrag zur BA stehen wegen der schlechteren Konjunkturentwicklung Mindereinnahmen von 2 Mrd. DM gegenüber. 1992 waren bei FuÜ und ABM erhebliche Haushaltsüberschreitungen eingetreten. Sie sollen durch geeignete Maßnahmen 1993 unterbleiben. Ein Ansatz für Zuschüsse des Bundes nach § 187 Abs. 2 AFG wird nicht ausgebracht, da ein Defizit der BA nicht entstehen soll.
2) Die Rentenversicherungsträger zahlen der BA für Aufwendungen an Altersübergangsgeld 1,6 Mrd. DM. Gebühren für die Arbeitserlaubnis an Werkvertragsarbeitnehmer, Erstattungen für Arbeitslosengeld durch Arbeitgeber und Erstattungen zu Unrecht gezahlter Krankenversicherungsbeiträge stärken die Einnahmen.
3) In der Förderung der beruflichen Fortbildung und Umschulung sollen 290 Mio. DM weniger an Unterhaltsgeld, 2,38 Mrd. DM weniger für FuU-Maßnahmen und 0,55 Mrd. DM weniger für den Einarbeitungszuschuß ausgegeben werden.
4) Die Förderung, sich selbständig zu machen, wird auf ehemalige Kurzarbeiter und ABM-Kräfte ausgeweitet und erfordert zusätzlich 30 Mio. DM.
5) BA-Leistungen zur beruflichen Rehabilitation wurden um 0,75 Mrd. DM verringert, zu einem Drittel von der Rentenversicherung übernommen.
6) Die Förderung zum nachträglichen Erwerb des Hauptschulabschlusses wird um 25 Mio. DM verringert.
7) Die Förderung der Eingliederung der Aussiedler wird um 1,725 Mrd. DM verringert.
8) Das Altersübergangsgeld wird um 480 Mio. DM verringert, die Förderung nicht verlängert.
9) Das Kurzarbeitergeld wird um 310 Mio. DM erhöht, die Höchstdauer rückwirkend ab 1. 10. 1992 von zwölf auf 18 Monate verlängert.
10) Die Förderung von ABM wird um 1,72 Mrd. DM verringert, davon um 500 Mio. DM wegen der geänderten Eckwerte, 800 Mio. DM wegen der AFG-Änderungsgesetze und 420 Mio. DM wegen der um 50 000 Teilnehmer verringerten Neueintritte in ABM im Osten. Die Verpflichtungsermächtigung für ABM wurde auf 7,6 Mrd. DM begrenzt.
11) Zur Beteiligung der Förderung an Umweltsanierung, sozialen Diensten und der Jugendhilfe in Regie der neuen Bundesländer werden nach dem neuen § 249h AFG rd. 600 Mio. DM angesetzt sowie 1,3 Mrd. DM als Verpflichtungsermächtigung für 1994 und die Folgejahre. Die Ausgaben sind mit dem Ansatz für Arbeitslosengeld gegenseitig deckungsfähig.
12) Der Ansatz für Arbeitslosengeld wird um 1,51 Mrd. DM erhöht, davon wegen ungünstiger Eckdaten um 1,24 Mrd. DM und wegen Verringerung des FuÜ-Ansatzes um 0,9 Mrd. DM. Wegen des neuen § 249 h AFG wird der Ansatz um 600 Mio. DM gesenkt.
13) Eine globale Minderausgabe wird bei 600 Mio. DM angesetzt. Stellenmehrungen von 1600 Stellen für die neuen Länder werden durch entsprechenden Stellenwegfall ab 1994 im Westen finanziert.
Insgesamt soll die B A 1993 rd. 87,6 Mrd. DM ausgeben. Am Jahresende 1992 bestand ein Dissens zwischen der Selbstverwaltung der BA und der Bundesregierung über die Haushaltskürzungen.
Der Vermittlungsausschuß von Bundestag und Bundesrat hat am 12. 11. 92 folgendes Ergebnis erzielt:
− Selbständigenförderung auch aus ABM und struktureller Kurzarbeit.
− Um einem Monat längere Zahlung von Eingliederungsgeld an Aussiedler in bestimmten Ausnahmefällen.
− FuU-Förderung im Osten bis Ende 1995 für lediglich von Entlassungen bedrohte Arbeitnehmer und für Maßnahmen an Hochschulen und ähnlichen Bildungseinrichtungen.
− 100% ABM-Zuschuß an ABS-Träger auch dann, wenn keine Problemgruppen des Arbeitmarktes beschäftigt werden, für die eine 100%-Förderung gilt.
− Erweiterung des neuen Arbeitsförderungsinstruments „Umwelt Ost“ um soziale Dienste und freie Jugendhilfe.
Gegen dieses Ergebnis hat der Bundesrat am 27. 11. 1992 mit absoluter Mehrheit Einspruch erhoben und verlangt:
− „den Aufbau einer langfristig konkurrenzfähigen Unternehmenslandschaft in Ostdeutschland, nachdem ganze Industrie- und Branchenstrukturen zusammengebrochen sind;
− die dauerhafte Integration von Millionen Beschäftigungslosen in den allgemeinen Arbeitsmarkt;
− die gerechte Verteilung der finanziellen Lasten, die mit der Neuordnung der ostdeutschen Wirtschaft verbunden sind."
Diesen Einspruch hat der Bundestag überstimmt und Mitte Dezember 1992 das AFGÄnderungsgesetz in Kraft gesetzt. Nach dem neuen § 216(3) AFG kann der BMA den Haushaltsplan in Kraft setzen, wenn Maßgaben in der Genehmigung nach Abs.2 vom Verwaltungsrat nicht berücksichtigt werden und der Bedarf der BA aus den Einnahmen und der Rücklage nach § 220 Abs. 2 nicht gedeckt werden kann. Der Vorstand der B A am 24. 9. 1992 und der Verwaltungsrat am 15. 10. 92 hatten wiederholt den Kürzungen widersprochen und in Entschließungen eine Stärke der BA-Einnahmen durch einen allgemeinen Arbeitsmarktbeitrag aller Erwerbstätigen gefordert. Der vom Verwaltungsrat am 15. 10. 92 festgestellte Haushalt hatte 93,8 Mrd. DM an Ausgaben und 8,2 Mrd. DM als Bundeszuschuß zum Defizitausgleich vorgesehen.
Nach: Bundesratsdrs. 800/2/92 vom 26. 11. 1992
https://doku.iab.de/chronik/31/1992_12_10_31_Haus.pdf
Anlage 2
Die "Kontakt- und Beratungsstelle Wohnungsnotfallhilfe" der Gemeinnützigen GmbH "Diakonisches Werk - Stadtmission Dresden gGmbH" (so das Wortungetüm), welche auch das Ambulant Betreute Wohnen durchführt (nicht zu verwechseln mit der naturgemäß in Sachsen wesentlich kleineren römisch-katholischen "Wohnungsnotfallhilfe" des Caritasverbandes für das Bistum Dresden-Meißen e. V.) wurde nach jahrelangen Ausbaumaßnahmen im Dresdner Niklashof Ende 2011/Anfang 2012 zur Jahresmitte 2012 vom Verpächter gekündigt und fand trotz aller Bemühungen keine Bleibe in der Neustadt ("Das neue Objekt sollte zentral liegen und mit öffentlichen Verkehrsmitteln gut erreichbar sein, sagt Schulz. „Wir suchen verstärkt im Ortsamtsbereich Neustadt“, da die Wohnungslosenhilfe seit 20 Jahren in diesem Stadtgebiet verwurzelt sei … Immer wieder hatte es dagegen Proteste der Anwohner gegeben." In: Diakonie muss aus dem Niklashof raus. Die Wohnungslosenhilfe sucht nun selbst zum Juli eine neue Unterkunft. Sächsische Zeitung vom 25. Januar 2012). Es wurde bereits zuvor die Klientel an die Stadtränder verschoben, insbesondere in die Trabantenstädte Prohlis und Gorbitz. Selbst für Neustädter Wohnungen, die seinerzeit noch im Übernahmelimit des Arbeits-/ Sozial-Amtes lagen, erhielten die Betroffenen keine Kostenübernahme, auch wenn sie schon jahrelang im Neustadt-Milieu verwurzelt waren. Alles getreu dem Motto: Aktion "Sauberes Dresden", wobei die Menschen zu dem Müll hinzugerechnet werden (diese sind schädlich für den Tourismus, die Grundstücks- und Mietpreise, für Wirtschaftsansiedlungen etc. pp.). Und die Politiker wischen sich nach meiner Erfahrung selbst mit berechtigten Anliegen armer, einflußloser Menschen nur den Arsch ab. Es wird hierzulande nach meiner sehr langen Beobachtung nur noch Politik für die Oberen Zehntausend und gegen die Bevölkerung gemacht und entsprechende Gesetze erlassen, wie unschwer an der ungerechtesten Vermögensverteilung in ganz Europa zu erkennen ist: "15 Seht euch vor vor den falschen Propheten, die in Schafskleidern zu euch kommen, inwendig aber sind sie reißende Wölfe. 16 An ihren Früchten sollt ihr sie erkennen. Kann man auch Trauben lesen von den Dornen oder Feigen von den Disteln? 17 Also ein jeglicher guter Baum bringt gute Früchte; aber ein fauler Baum bringt arge Früchte.…" Evangelium nach Matthäus, Kapitel 7. "Im Jahr 1834 [2023] siehet es aus, als würde die Bibel Lügen gestraft. Es sieht aus, als hätte Gott die Bauern und Handwerker am 5ten Tage, und die Fürsten und Vornehmen am 6ten gemacht, und als hätte der Herr zu diesen gesagt: Herrschet über alles Gethier, das auf Erden kriecht, und hätte die Bauern und Bürger zum Gewürm gezählt." Georg Büchner, redaktionell bearbeitet durch Friedrich Ludwig Weidig: "Der Hessische Landbote"
Hallo? Das ist für jemanden mit der Gnade der späten Geburt, der völlig unbetroffen ist von den Problemen der Generation meiner Geschwister, meiner Frauen und mir, leicht dahingeschwätzt. Was tun denn die "gutwilligen Protagonisten der Dresdner Stadtgesellschaft" dagegen, daß von dieser BRDDR auch über 68 Jahre nach meiner Geburt meine Menschenrechte permanent verletzt werden - zB. das Recht auf Bildung nach GG Art. 14: "Jede Person hat das Recht auf Bildung sowie auf Zugang zur beruflichen Ausbildung und Weiterbildung." Mein Lomonossow-Studium wurde nicht anerkannt, den Doktor durfte ich in der DDR infolge des herrschenden Zeitungeistes nicht abschließen (vgl. MfS-Richtlinie Nr. 1/76 zur Entwicklung und Bearbeitung Operativer Vorgänge (OV), Selbstverbrennung von Oskar Brüsewitz am 22. August 1976 und Biermann-Ausbürgerung am 16. November 1976). Selbst mein Hochbegabten-Abitur wurde nicht anerkannt (man hätte mir wenigstens eine fachgebundene Hochschulreife anerkennen können, wollte aber offensichtlich nicht trotz Beschwerden bis zu den zuständigen Bezirksregierungen und Ministerien). Meine zweite Frau war in der DDR Religionslehrerin (Christenlehrerin nannte sich das und wurde in kirchlichen Räumen durchgeführt, etwas anderes war nicht erlaubt, Religion war Opium des Volkes). Da sie von "ihrer" Kirche (die sie aus politischen Gründen in der DDR zweimal rausgeworfen hatte - sie wurde als meine Frau in Sippenhaft genommen), im Westen genauso geschnitten wurde, wollte sie im Herbst 1989 ein Studium der Religionspädagogik an der Fachhochschule Lüneburg aufnehmen, um einen West-Abschluß zu bekommen. Sie wurde abgelehnt mit dem Bemerken: "Keine staatlich anerkannte Fachhochschulreife". Mittlerweile war sie die allermeiste Zeit ihres Lebens arbeitslos und wird in Kürze berentet. Meine musisch und künstlerisch hochbegabte erste Frau wurde ihre Ausbildung als Kunstlehrerin 1990 nicht anerkannt, sie mußte Taxi fahren, beim Konkurs das Unternehmen übernehmen und später um LKW-Transporte erweitern. Sie gilt nach wie vor als ungelernt und muß mangels ausreichender Rentenpunkte selbst als Rentnerin weitermachen "bis sie umfällt". Mein jüngster Bruder sollte 1993 eine Umschulung wenigstens zum Reiseverkehrskaufmann absolvieren, doch bevor der Kurs im Herbst begann, gab es eine Haushaltssperre bei der BA, und der Kurs fiel mangels staatlicher Förderung aus. Mein geplanter Kurs zum "Systemprogrammier/-analytiker" bei Siemens-Nixdorf in Osnabrück zeitgleich auch. Wir haben beide deswegen nie eine Westmark verdient, geschweige denn einen Euro! Ich habe dreimal kurz hintereinander versucht, eine Hochschulzugangsberechtigung zu erhalten: im August 1988 am Kaufmännischen Berufskolleg in Waldkirch bei Freiburg im Breisgau, wo mir dann beim Landratsamt Emmendingen erklärt wurde, der Garantiefond des Bundesministers für Jugend, Familie, Frauen und Gesundheit sei wegen der unerwartet hohen Aus- und Übersiedlerzahlen angeblich bereits erschöpft (und die Otto Benecke Stiftung, zuständig für den "Garantiefonds- Hochschulbereich - (RL-GF-H)" verwies immer nur auf die "Vorrangigkeit" des Garantiefonds des Bundes, der zum 1. März 1988 gerade frisch aufgelegt war: Leistungen nach den Richtlinien des Bundesministers für Jugend, Familie, Frauen und Gesundheit für die Vergabe von Beihilfen zur schulischen, beruflichen und gesellschaftlichen Eingliederung junger Aussiedler, junger Zuwanderer aus der DDR und Berlin (Ost) sowie junger ausländischer Flüchtlinge — sog. Garantiefonds — Schul- und Berufsbildungsbereich vom 1. März 1988, GMBl. S. 243). Da das Berufskolleg ohnehin nur zur (auch noch fachgebundenen) Fachhochschulreife geführt hätte und ich mit 33 angeblich zu alt für das Kolping-Kolleg Freiburg (Institut zur Erlangung der Allgemeinen Hochschulreife) war ("Wollen Sie in ihrem alter wirklich noch mal diese Sandkastenspiele machen?", so der damalige Direktor), wechselte ich im November 1988 an die Volkshochschule Bad Pyrmont, die extra dafür geworben hatte, daß ihr Abi-Kurs BaföG- und Garantiefond-förderwürdig sei. Tatsächlich jedoch wurde mein Antrag auf Förderung von Anfang Januar 1989 vom Landkreis Hameln abgelehnt mit der Begründung, dieser Kurs wäre nicht förderfähig (anderen fiel das erst auf die Füße, als sie 1991 im Prüfungssemester BaföG beantragt hatten, fast der halbe Kurs fiel dann mangels Förderung durch, das hat aber keine Sau interessiert, daß die Volkshochschule unter Betrug und Vorspiegelung falscher Tatsachen ihre staatlich geförderten Kurse füllt, das ging munter so weiter, Hauptsache, das Geschäft der Volkshochschule brummt). Ich hatte dann das Glück, im Herbst 89 am Hannover-Kolleg einen Direktor zu finden, der mich gefördert hatte. Ich war mit fast 35 mehr als zwölf Jahre älter als der Durchschnitt und acht Jahre älter als die älteste Mitschülerin, bezeichnenderweise ebenfalls eine Übersiedlerin aus der DDR. Ich bekam nun auch für ein Schuljahr Garantiefondleistungen des Bundes, dann wurde mir erklärt, daß mit der Währungs-, Wirtschafts- und Sozialunion zum 1. Juli 1990 die Garantiefondleistungen für Übersiedler aus der DDR eingestellt werden (für Aussiedler liefen sie noch weiter, da gab es für Niedersachsen in Göttingen sogar ein Spezialinstitut, wo Aussiedler schneller als üblich befähigt wurden, an Hochschulen einzusteigen; für Übersiedler hat es das meines Wissens nach nie gegeben, da waren die Fallzahlen nicht hoch genug). Ich habe dann im Herbst 1990 meine Schule trotzdem nochmals begonnen, erhielt keine Leistungen mehr vom Arbeitsamt ("Sie stehen der Arbeitsvermittlung nicht zur Verfügung") und auch nicht vom Sozialamt ("Sie haben ihre Situation selbst verschuldet"). Mangels Lebensunterhalt wurde ich dazu erpreßt, meine Ausbildung abzubrechen. Als ich dann nichts mehr getan habe, erhielt ich dann wieder Sozialhilfe (die vom Arbeitsamt dann zurückerstattet wurde) bis zur Leistung der Arbeitslosenhilfe. Wer sich bewegt, wird bestraft. Ende der 1990er Jahre gab es einen Bundesverwaltungsgerichtsentscheid, daß es "keine Härte im Sinne des Bundessozialhilfegesetz (BSHG) darstelle", wenn Sozialhilfe für eine Ausbildung verwehrt wird, weil der Betreffende in der DDR aus politischen Gründen keine Chance auf eine Ausbildung hatte. Mit anderen Worten: ohne Kapital auch von "Vater Staat" keine Bildungsförderung nach BSHG und damit kein Recht auf Bildung für Opfer der kommunistischen Gewaltherrschaft. Mangels Förderung und ohne eine verwertbare berufliche Qualifikation ist auch Artikel 12 des Grundgesetzes für mich (und viele andere) nur Scheißhauspapier: "Alle Deutschen haben das Recht, Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu wählen. " Und ohne eine anständig bezahlte Arbeit kann ich mir auch keinen angemessenen Wohnraum leisten, weswegen Artikel 11 GG für mich auch Makulatur ist: "Jeder Mensch hat das Recht auf angemessenen Wohnraum. Das Menschenrecht auf Wohnen ist Teil des Rechts auf einen angemessenen Lebensstandard, wie es in Artikel 11 des Internationalen Paktes über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (UN-Sozialpakt) verbrieft ist." Ich habe jetzt keine Lust und Zeit mehr, das GG durchzugehen, wieviele andere grundlegende Menschenrechte wegen meiner strukturellen beruflichen Ausgrenzung ebenfalls verletzt werden, da kommen noch etliche zusammen. Es reicht mir für heute. Ich kann und darf mir (solange meine grundlegendsten Menschenrechte durch die BRD verletzt bleiben) mit dem Grundgesetz den Arsch abwischen. Da scheiß ich drauf - und im Sinne der Kunstfreiheit wenn es sein muß auch im wahrsten Sinne des Wortes.
Anlage 3
1993 Gesetz zur Änderung von Fördervoraussetzungen im Arbeitsförderungsgesetz und in anderen Gesetzen
Verschärfung der Qualitätsprüfung von FuU-Maßnahmen durch die BA. Neben der individuellen Prüfung von Fördervoraussetzungen bei FuU wird eine generelle Prüfung der arbeitsmarktpolitischen Zweckmäßigkeit der Maßnahme durch die BA eingeführt. Einführung einer Beratungspflicht vor Beginn der Teilnahme an FuU-Maßnahmen. Die 1988 auf die BA übertragene und bis 1995 befristete Förderung junger Arbeitsloser u.a. zum Nachholen eines Hauptschulabschlusses wird vorzeitig ersatzlos gestrichen. Die 1979 eingeführten Maßnahmen zur Verbesserung der Vermittlungsaussichten (§ 41a) werden gestrichen. Anstelle dieser, von den Bildungsträgern durchgeführten Maßnahmen, sollen nunmehr die AÄ »Maßnahmen der Arbeitsberatung bis zu einer Dauer von zwei Wochen« durchführen. Bei beruflicher Fortbildung werden die Möglichkeiten der Zweitförderung durch zusätzliche zeitliche Auflagen (Pflichtwartezeiten) eingeschränkt. Die Förderhöhe beim EaZ wird von 50% auf 30% und die Förderungsdauer von einem auf ein halbes Jahr gesenkt; nur in begründeten Ausnahmefällen gelten die bisherigen Konditionen weiter. Eingeführt wird die Möglichkeit einer Rückzahlungspflicht für den EaZ. Leistungen zur beruflichen Reha werden nur noch gewährt, wenn sie wegen Art oder Schwere der Behinderung erforderlich sind - ansonsten sind Behinderte nunmehr auf die übrigen FuU-Konditionen verwiesen. Das bisherige Egg für Aussiedler wird in eine die Bedürftigkeit voraussetzende Eingliederungshilfe (Egh) umgewandelt und aus Mitteln des Bundes finanziert. Die Höhe der Egh bemisst sich nach einem Arbeitsentgelt in Höhe von 60% der Bezugsgröße (§ 18 SGB IV) und beträgt 58%/56% hiervon. Die Dauer des Anspruchs beträgt 9 Monate und verlängert sich bei Teilnahme an einem Deutsch-Sprachlehrgang um weitere 6 Monate. - Der Bezug von Egh begründet keinen Anspruch auf andere (Geld-) Leistungen des AFG (wie etwa Alg, Kug, FuU, ABM). Nach Ablauf des Anspruchs auf Egh sind Aussiedler damit evtl. auf die Sozialhilfe verwiesen. Die Höchstförderungsdauer für Deutsch-Sprachlehrgänge wird von 10 auf 6 Monate gekürzt. Ein neu gefasster § 128 AFG (Erstattungspflicht des ArbGeb für ältere Alg-Empfänger) wird wieder eingeführt. Für die Kohle- und Stahlindustrie kommt die Erstattungspflicht erst für jene Fälle zur Anwendung, in denen das Beschäftigungsverhältnis nach 1995 endet; gleiches gilt für die neuen Bundesländer. Sperrzeiten wegen Arbeitsaufgabe (vorsätzliche/grob fahrlässige Herbeiführung der Arbeitslosigkeit) mindern die Alg-Anspruchsdauer um mindestens ein Viertel (wirksam ab 1995). Abfindungen, die der Arbeitslose wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses erhält, reduzieren die Alg-Anspruchsdauer im Anschluss an die Sperrzeit um einen weiteren Zeitraum (wirksam ab 1995). Außer bei Meldeversäumnissen ruhen die Leistungsansprüche des Arbeitslosen künftig auch bei Missachtung einer Aufforderung der AA, sich an einer »Maßnahme der Arbeitsberatung« zu beteiligen. Verlängerung der Anwendung der für die neuen Bundesländer geltenden Übergangsregelungen bei ABM bis Ende 1995 bei gleichzeitiger Beschränkung der Förderung (bei einem Lohnkostenzuschuss von 90% oder 100%) auf eine um 20% verminderte Arbeitszeit bzw. ein »angemessen niedrigeres« (90%) Entgelt. Befristet bis Ende 1997 wird die sog. »produktive Arbeitsförderung« als zusätzliches AFG-Instrument für die neuen Länder geschaffen (§ 249 h AFG). Für von den AÄ zugewiesene ArbN erhalten ArbGeb pauschalierte Zuschüsse zum Arbeitsentgelt in Höhe des Durchschnitts der Lohnersatzleistungen im Kalenderjahr (Alg/Alhi einschließlich KV- und RV-Beiträge) für eine Dauer von bis zu 3 Jahren. Voraussetzung für die Zahlung des Zuschusses ist allerdings, dass die Arbeitszeit des zugewiesenen ArbN nicht mehr als 80% der betriebsüblichen Arbeitszeit beträgt oder aber das Arbeitsentgelt - im Vergleich zu Stammkräften - »angemessen niedriger« (90%) ist. Teile der beruflichen Reha werden wieder von der BA auf die Rentenversicherung übertragen - so z.B. für die Fälle, in denen die Rentenversicherung bereits für die medizinische Reha zuständig ist. Der BMA kann den Haushaltsplan der BA künftig gegen den Willen der Selbstverwaltung in Kraft setzen. 1993 Gesetz über den Ausgleich von Aufwendungen für das Altersübergangsgeld
Zum Ausgleich der Aufwendungen, die der BA im Jahre 1993 für die Zahlung von Alüg an über 60jährige Versicherte entstehen, erhält die BA von den RV-Trägern einen pauschalen Ausgleich in Höhe von 1,6 Mrd. DM. 1993 Haushaltsgesetz 1993
Für 1993 wird der Beitragssatz zur BA von 6,3% auf 6,5% erhöht. 1993 (Juni) Änderung des Gesetzes über den Ausgleich von Aufwendungen für das Altersübergangsgeld
Zum Ausgleich der Aufwendungen, die der BA im Jahre 1994 für die Zahlungen von Alüg an über 60jährige Versicherte entstehen, erhält die BA von den RV-Trägern einen pauschalen Ausgleich in Höhe von 2 Mrd. DM. 1993 (Juli) Gesetz zur Umsetzung des Föderalen Konsolidierungsprogramms (FKPG) bzw. »Solidarpakt«
Länger als 6 Monate wird Kug nur gezahlt, wenn der Empfänger von Kug der Arbeitsvermittlung zur Verfügung steht und der ArbGeb mit der Aufnahme einer Beschäftigung bei einem anderen ArbGeb einverstanden ist. Die BA soll von demjenigen, der Alg, Alhi, Uhg oder Ügg beantragt oder bezieht, die Hinterlegung der Lohnsteuerkarte verlangen. Bei Kug-Bezug von über 6 Monaten entfällt der Zuschuss der BA zu den Aufwendungen für die RV-Beiträge des ArbGeb. Den AÄ werden umfangreiche Möglichkeiten zur Überprüfung von Leistungsbezieher (»Missbrauchsbekämpfung«) eingeräumt. Die bisherige halbjährliche Anpassung der Lohnersatzleistungen der BA in den neuen Ländern wird - wie in den alten Ländern - auf einen jährlichen Rhythmus umgestellt. Maßgeblich ist zudem die Änderung der tatsächlichen Bruttolohn- und -gehaltssumme je durchschnittlich beschäftigten Arbeitnehmer gegenüber dem Vorjahr und nicht mehr (wie beim AR (Ost) in den neuen Ländern) deren voraussichtliche Entwicklung. Für AB-Maßnahmen stellt der Bund 1993 zusätzlich 2 Mrd. DM (Ost: 1,76 Mrd. DM; West: 0,24) zur Verfügung. In den neuen Bundesländern ist die Lohnhöhe der durch dieses »ABM-Stabilisierungsprogramm des Bundes« v. 26. März geförderten Personen auf 2.500 DM begrenzt. 1994 Erstes Gesetz zur Umsetzung des Spar-, Konsolidierungs- und Wachstumsprogramms (1. SKWPG)
Die BA hat stärker mit den Sozialämtern zusammenzuwirken - u.a.: Einbeziehung von HLU-Bezieher in FuU-Maßnahmen sowie ABM bei (vollständiger oder teilweiser) Kostenerstattung an die BA seitens der Sozialämter. Die BA kann ab April eine Erlaubnis zur auf Gewinn gerichteten Arbeitsvermittlung für einzelne Berufe oder Personengruppen erteilen - vorausgesetzt, der Antragsteller besitzt die erforderliche Zuverlässigkeit, lebt in geordneten Vermögensverhältnissen und verfügt über angemessene Geschäftsräume. Für die Erteilung oder Verlängerung einer befristeten Erlaubnis zur Arbeitsvermittlung erhebt die BA eine Gebühr von 1.000 DM - für die Erteilung einer unbefristeten Erlaubnis eine Gebühr von 2.000 DM. Für die Zeit vom 1. April 1994 bis 31. März 1996 erteilt die BA im Rahmen eines auf mindestens zwei, höchstens drei Regionen begrenzten Modellversuchs eine befristete Erlaubnis zur Arbeitsvermittlung von ArbN für eine Beschäftigung in diesen Regionen. Für leitende Angestellte iSd BetrVG hat die BA eine Vermittlungserlaubnis zu erteilen. Der bisherige Rechtsanspruch auf Uhg bei Teilnahme an FuU-Maßnahmen wird in eine reine Kann-Leistung der BA umgewandelt. - Die Möglichkeit der Gewährung von Uhg (Darlehen) bei sog. arbeitsmarktpolitisch zweckmäßigen Maßnahmen wird aus dem AFG gestrichen. Der Uhg-Unterstützungssatz wird von 73%/65% auf 67%/60% des Nettoarbeitsentgelts gekürzt. Der Leistungssatz des Ügg bei beruflicher Reha wird von 80%/70% auf 75%/68% gekürzt. Die Dauer des Anspruchs auf Egh - bisher grundsätzlich 9 Monate, bei Teilnahme an Deutsch-Sprachlehrgängen bis zu 15 Monate - wird auf 6 Monate gekürzt. Bis Ende 1998 befristete Übernahme des Sonderprogramms für Langzeitarbeitslose v. 16.6.1989 ins AFG. Der Bund beteiligt sich allerdings nur noch bis Ende 1996 an der Projektfinanzierung. Senkung des Kug von 68%/63% auf 67%/60%. Der bisherige Zuschuss der BA an ArbGeb zu dessen Aufwendungen für Rentenversicherungsbeiträge von Kurzarbeitern (längstens für 6 Monate) wird abgeschafft. Senkung des Schlwg von 68%/63% auf 67%/60%. Die Zeit, für die Schlwg gezahlt werden kann, wird um die Monate November und März verkürzt; für die jeweils erste Ausfallstunde pro Tag besteht kein Anspruch mehr auf Schlwg. Zum 1. März 1996 wird das Schlwg ganz gestrichen. Im Übrigen sieht das AFG seit 1994 an Leistungen zur ganzjährigen Beschäftigung in der Bauwirtschaft nur noch Leistungen an Arbeitnehmer vor; Förderleistungen an Arbeitgeber werden nicht mehr gewährt. ABM-Beschäftigte können vom AA auch in ein befristetes Arbeitsverhältnis (bisher: Dauerarbeitsplatz) abberufen werden. Wer dies ohne wichtigen Grund ablehnt und anschließend arbeitslos wird, erhält eine Sperrzeit. Die Ausgaben der BA für ABM sollen eingefroren werden (bei ca. 9,5 Mrd. DM/Jahr). Kürzung des Alg von 68%/63% auf 67%/60%. Der Bemessungszeitraum für die Höhe des Alg wird von 3 auf 6 Monate ausgeweitet. Für langzeitarbeitslose Jugendliche mit abgeschlossener Berufsausbildung werden Alg bzw. Alhi nach 1 Jahr weiterhin nach 50 % (bisher nach 1 Jahr: 75%) des erzielbaren Gesellenlohns bemessen. Bis Ende 1995 eintretende Sperrzeiten werden auch für diejenigen Arbeitslosen von 8 auf 12 Wochen verlängert, die ihre Arbeitslosigkeit nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt haben. Künftig wird monatlich ein Drittel der Leistungsempfänger über verschärfte Meldepflichten vom AA kontrolliert. Kürzung der Alhi von 58%/56% auf 57%/53%. Die Anspruchsdauer auf sog. originäre Alhi wird auf 1 Jahr begrenzt. Im Rahmen der Alhi-Bedürftigkeitsprüfung wird die Freigrenze für die Einkommensanrechnung des Ehegatten neu geregelt: Als Freibetrag gilt die hypothetische Alhi des Ehegatten - mindestens aber der Betrag, bis zu dem auf Erwerbseinkommen eines Alleinstehenden keine Einkommensteuer festzusetzen ist (1994: 922,42 DM/Monat). Bezieher von Alüg, die die Voraussetzungen für eine Rente wegen Alters erfüllen, müssen diese zum frühestmöglichen Zeitpunkt in Anspruch nehmen. Die AÄ werden verpflichtet, diese Alüg-Bezieher zur Rentenantragstellung aufzufordern; wer dieser Aufforderung nicht nachkommt, für den ruht der Alüg-Anspruch. Der Beitragssatz zur BA bleibt auf seiner Höhe von 6,5%. - Für die Zeit ab 1995 kann die Bundesregierung per Rechtsverordnung bestimmen, dass die Beiträge zeitweise nach einem niedrigeren Satz erhoben werden. Die Mittelbewirtschaftung von Ermessensleistungen der BA (insbesondere FuU/ABM) wird auf AÄ dezentralisiert. 1994 (August) Beschäftigungsförderungsgesetz 1994 (BeschfG 1994)
Generelle Zulassung der privaten, auf Gewinn orientierten Arbeitsvermittlung. Die Erlaubnis wird auf Antrag erteilt und auf drei Jahre befristet. Sie ist zu erteilen, wenn der Antragsteller Eignung und Zuverlässigkeit besitzt, in geordneten Vermögensverhältnissen lebt und über angemessene Geschäftsräume verfügt. Berufsausbildungsbeihilfe für Jugendliche unter 25 Jahren wird bis Ende des Jahres 2000 (bisher: 1995) auch dann gewährt, wenn ein Antragsteller nach mindestens 3-monatiger Arbeitslosigkeit zuvor nur 4 Monate (ansonsten: 1 Jahr) beitragspflichtig beschäftigt war. ArbN bis zum 25. Lebensjahr, die einen Vollzeitarbeitsplatz suchen, können bis Ende des Jahres 2000 (bisher: 1995) bei Teilnahme an Teilzeit-Bildungsmaßnahmen und gleichzeitiger Teilzeitbeschäftigung (auch Teilzeit-ABM) ein (Teilzeit-) Uhg erhalten. Übbg, das die BA Arbeitslosen gewähren kann, die eine selbständige Tätigkeit aufnehmen, wird grundsätzlich für 26 Wochen (in Höhe des zuletzt bezogenen Alg-/Alhi-Betrages) gewährt. Das bis zu 6-wöchige Anschluss-Ügg für Behinderte, die nach einer abgeschlossenen Maßnahme zur beruflichen Reha arbeitslos sind, wird von 68%/63% auf 67%/60% gekürzt. Die Möglichkeit zur Gewährung von Struktur-Kug (Bezugsfrist bis zu 24 Monate) wird bis Ende 1997 (bisher: Ende 1995) verlängert. Der BA-Lohnkostenzuschuss bei ABM (50% - 75%) bemisst sich nur noch nach 90% des tariflichen oder ortsüblichen Entgelts (sog. berücksichtigungsfähiges Arbeitsentgelt; bisher: 100%; wirksam für Maßnahmen, die ab 1995 beginnen). Ab 1995 ist die Einhaltung dieses Entgeltabstandes in den neuen Ländern nicht mehr (wie bisher bei verstärkter Förderung) im Wege einer verkürzten Arbeitszeit möglich. Lohnkostenzuschüsse (ABM) für ältere ArbN können Arbeitgebern bis Ende des Jahres 2000 (bisher: 1995) für Personen ab 50 Jahre (sonst: ab 55) gewährt werden. Bis Ende des Jahres 2000 können Arbeitslose an selbst zu finanzierenden Kurzzeitbildungsmaßnahmen (zur Verbesserung der Wiedereingliederung oder der Vermittlungsaussichten) von bis zu 12 Wochen teilnehmen; sofern das AA dem zugestimmt hat, erhalten sie weiter Alg/Alhi (was bisher wegen mangelnder »Verfügbarkeit« nicht möglich war). Die Regelung, wonach Arbeitslose, die das 58. Lebensjahr vollendet haben, der Arbeitsvermittlung (unbeschadet ihres Anspruchs auf Alg/Alhi) nicht mehr uneingeschränkt zur Verfügung stehen müssen, sofern sie sich bereit erklären, zum nächstmöglichen Termin Altersruhegeld zu beantragen, wird um 5 Jahre bis Ende des Jahres 2000 verlängert. Beschäftigte, die ab August 1994 ihre Arbeitszeit auf unter 80% der tariflichen Arbeitszeit reduzieren (Teilzeit) und vor Ablauf von drei Jahren nach Wechsel in Teilzeit arbeitslos werden, werden bei der Bemessung von Alg/Alhi so gestellt, als wären sie aus der vorhergehenden Vollzeitbeschäftigung (tarifliche Arbeitszeit) arbeitslos geworden. Analoges gilt für Alg-/Anschluss-Alhi-Bezieher die eine Teilzeitbeschäftigung aufnehmen; werden sie innerhalb von 3 Jahren (gerechnet ab Ende der vormaligen Beschäftigung) wieder arbeitslos, so darf das Alg dann allerdings nicht höher liegen als das Nettoentgelt aus der vorausgegangenen Teilzeitbeschäftigung. Die bis Ende 1995 befristete Verlängerung der Sperrzeiten von 8 auf 12 Wochen bleibt bis Ende des Jahres 2000 in Kraft. Alhi-Empfänger, die mit Zustimmung des AA gemeinnützige und zusätzliche Arbeit (freiwillige Gemeinschaftsarbeiten) iSd BSHG ausüben, verlieren dadurch (im Unterschied zur bisherigen Rechtslage, die bei solchen Arbeiten die Verfügbarkeit für den Arbeitsmarkt nicht mehr gegeben sah) nicht ihren Anspruch auf Alhi. Das 1993 in den neuen Ländern eingeführte Instrument der »produktiven Arbeitsförderung« (§ 249h) für Maßnahmen, die der Verbesserung der Umwelt, der sozialen Dienste oder der Jugendhilfe dienen, wird erweitert um die Förderbereiche »Breitensport«, »freie Kulturarbeit« und Arbeiten zur Vorbereitung denkmalpflegerischer Maßnahmen (Zuschuss 1994: 1.585 DM/Monat). Gleichzeitig wird die bisherige Nachrangigkeit gegenüber ABM aufgehoben. Ab 1996 gelten für die Zuschussgewährung die Konditionen des § 242s (ausgenommen: Begrenzung auf Schwervermittelbare) auch für Maßnahmen nach § 249h. Bis Ende 1997 wird in den alten Ländern die Beschäftigung schwervermittelbarer Arbeitsloser in den Bereichen Umwelt, soziale Dienste und Jugendhilfe in die »produktive Arbeitsförderung« (§ 242s) einbezogen. Für von den AÄ zugewiesene ArbN erhalten ArbGeb pauschalierte Zuschüsse zum Arbeitsentgelt in Höhe des Durchschnitts der Lohnersatzleistungen im Kalenderjahr (Alg/Alhi einschließlich KV- und RV-Beiträge) für eine Dauer von bis zu 2 Jahren (Zuschuss 1994: 2.017 DM/Monat). Voraussetzung für die Zahlung des vollen Zuschusses ist allerdings, dass das Arbeitsentgelt 90% des Entgelts vergleichbarer ungeförderter Tätigkeiten nicht übersteigt; liegt es höher, so wird der Zuschuss in Höhe der Differenz gekürzt. Der Entgeltabstand ist nicht (wie bis Ende 1995 noch in den neuen Ländern) durch eine Reduzierung der Arbeitszeit auf 80% der betriebsüblichen Arbeitszeit gewahrt; in diesen Fällen wird vielmehr der Zuschuss im entsprechenden Verhältnis gekürzt. - Es besteht keine Nachrangigkeit gegenüber ABM.
vgl. https://dserver.bundestag.de/brd/1993/D786+93.pdf
vgl. https://www.landtag-niedersachsen.de/parlamentsdokumente/steno/13_wp/endber040.pdf
http://www.portal-sozialpolitik.de/index.php?page=arbeitslosenversicherung
Anlage 4:
Horst Schmitthenner
Horst Schmitthenner, geboren 1941, gehört seit 1957 der IG Metall an. Der ausgebildete Maschinenschlosser und diplomierte Soziologe wurde 1985 Erster Bevollmächtigter der IGMetall-Verwaltungsstelle Neuwied. Von 1989 bis 2003 war er Vorstandmitglied der IG Metall und engagierte sich dort insbesondere für die Sozialpolitik. Zudem war er von 1990 bis 2002 Mitglied des Verwaltungsrats der Bundesanstalt für Arbeit. Heute ist er Vorstand des Fördervereins gewerkschaftliche Arbeitslosenarbeit e.V.
Die ehemaligen DDR-Bürger haben die Vereinigung
Deutschlands teuer bezahlt. Hunderttausende Arbeitsplätze
wurden vernichtet. Nicht weil sie angeblich nicht produktiv
genug waren und der Konkurrenz im Westen nicht hätten
trotzen können, sofern man sie hätte erhalten wollen und mit
den teils vernachlässigten Investitionen zu DDR-Zeiten fit
gemacht hätte. Das war nicht beabsichtigt. Das Ziel des
Kapitals aus dem Westen, vertreten durch die Treuhandanstalt, war vielmehr, unliebsame Konkurrenz wegzuschaffen.
Der Kapitalismus des Westens wurde in den Osten gebracht. Mit verheerenden Folgen. Allein in Chemnitz wurden innerhalb von zwei Jahren, von 1990 bis März 1993, über 35.000 Arbeitsplätze vernichtet. Das hätte nicht sein müssen. Eine andere, nicht kapitalistische Entwicklung für beide Teile Deutschlands wäre möglich gewesen. Gerade Chemnitz ist ein Beispiel dafür. Mit der IG Metall und ihren Bevollmächtigten Sieghard Bender und Klaus-Dieter Uthoff sowie mit Doris Müller als Chefin des Vereins Neue Arbeit Chemnitz, wurde schließlich der erfolgreiche Kampf gegen Arbeitslosigkeit organisiert, für den Erhalt der Industrieregion Chemnitz. Die Verwaltungsstelle Chemnitz wurde zu einem Leuchtturm der IG Metall, zu einer sehr erfolgreich Gewerkschaftsarbeit organisierenden und überregional beachteten Gliederung der IG Metall.
Das hätte auch in anderen Regionen geschehen können, wenn die dortigen Gewerkschaften die gleiche Kraft und Macht hätten entfalten können. Das dies nicht gelang, hängt auch mit dem sich erst langsam entwickelnden Bewusstsein der Lohnabhängigen über die Funktion von Gewerkschaften im Kapitalismus ab. Statt um Beratungsfunktion, statt um eine Freizeit und Ferienheimplätze vermittelnden Organisation im – wie auch immer gearteten – Sozialismus, geht es im Kapitalismus um die Aufhebung der Konkurrenz unter den Lohnabhängigen, die Entwicklung von Solidarität und die Fähigkeit zum gemeinsamen Handeln, um dem Kapital bessere Arbeitsbedingungen abzutrotzen, gute Löhne und Gehälter, Einschränkungen ihrer Macht und mehr Einfluss der Lohnabhängigen auf Wirtschaft, Gesellschaft und Politik. Da wurde viel erreicht.
Aber, auch über dreißig Jahre nach der Vereinigung gibt es noch keine gleichen Einkommens- und Lebenschancen in Ost und West. Man spricht wohl besser von Vereinnahmung statt von Vereinigung.
Engelbert Kuhn
Der Diplomverwaltungswirt Engelbert Kuhn, geboren 1951, arbeitete von 1991 bis 2004 als Abteilungsleiter und stellvertretender Vorsitzender der Geschäftsführung der Agentur für Arbeit in Chemnitz, danach wechselte er nach Landau. Als Verwaltungsdirektor war er bis zu seiner Pensionierung im August 2016 stellvertretender Vorsitzender der Geschäftsführung der Agentur für Arbeit Saarland.
War jemand erst einmal arbeitslos, haftete ihm ein Makel an. Die Chancen wieder einen Job zu finden, schwanden dadurch immens. Aussichtsreicher war, sich aus einer Anstellung woanders zu bewerben.
Doris Müller
Doris Müller, geboren 1937, arbeitete bis 1991 als Programmiererin im VEB Gerätewerk Karl-Marx-Stadt. 1991 wurde sie Sozialberaterin, engagierte sich in der IG Metall und gründete die Neue Arbeit Chemnitz mit, deren Erste Vorsitzende sie wurde. Fünfzehn Jahre arbeitete sie ehrenamtlich als Kommunalpolitikerin im Chemnitzer Stadtrat.
Einmal pro Woche wurden wir im Arbeitsrecht geschult. Mit unserem Wissen über die neuen Regelungen waren wir unseren Kolleginnen und Kollegen, die wir berieten, meist nur einige Tage voraus.
Die Zeit Anfang der Neunzigerjahre war vom Kampf gegen die Pläne der Treuhand geprägt, die auch unseren Betrieb abwickeln wollte. Das Gesicht der Treuhand war janusköpfig: Einerseits brauchte sie Fachleute, andererseits holte sie sich durch diese Fachleute Lobbyisten ins Boot, die die Interessen von Westunternehmen vertraten.
Bei Besuchen in Unternehmen im Westen, deren Betriebsräte uns eingeladen hatten, stellten wir fest, dass das Heckert-Werk im Vergleich zu vielen anderen DDR-Betrieben gut dastand. Betriebsräte aus der alten Bundesrepublik wurden blass, wenn sie sahen, unter welch komfortablen Bedingungen wir produzierten. Freilich lagen wir bei den Steuerungen der Werkzeugmaschinen, die wir produzierten, technisch nicht auf der Höhe der Zeit. Doch dieser Rückstand wäre leicht aufzuholen gewesen. Als die Treuhand den Betrieb dennoch schließen wollte, gingen wir mit Beschäftigten mehrerer Chemnitzer Betriebe auf die Barrikaden, fünfstellig war die Zahl der Teilnehmenden dieser Demonstration. Gemeinsam mit der IG Metall verhinderten wir, dass unser Werk geschlossen wurde.
Es wurde saniert und die Mitarbeiterzahl von 4.500 auf etwa ein Zehntel reduziert, eine furchtbare Zeit gerade für Betriebsräte, die diese Entlassungswellen begleiten mussten ohne wirklich soziale Kriterien anwenden zu können. 1993 wurden wir an einen Hersteller von Fräsmaschinen mit einem guten Ruf verkauft, die Traub AG aus Reichenbach in Baden-Württemberg. Da wussten wir noch nicht, dass die Firma mit mehreren Millionen Mark in der Kreide stand und sich offenbar über den Kauf unseres Werks sanieren wollte. Trotz Beteuerungen der Geschäftsführung von Traub, dass das sanierte Heckert-Werk nicht in die Insolvenz gehen müsse, erfolgte dies im Oktober 1996. Im Februar 1997 musste die Traub AG selbst Insolvenz anmelden. Zwar hätte das Heckert-Werk aus dem Erlös von Maschinenverkäufen noch fünfzig Millionen D-Mark aus der gemeinsamen Vertriebsgesellschaft bekommen müssen, erhielt davon jedoch nichts, denn der Insolvenzverwalter von Traub hatte sofort alle Konten gesperrt.
Heckert ging über eine Gesamtvollstreckung – ein spezielles Insolvenzverfahren für Ostdeutschland, das deutlich weniger Arbeitnehmerrechte vorsah – in den Konkurs. Der Insolvenzverwalter verkaufte das Heckert-Werk nach zwei Jahren an die Schweizer Starrag AG. Die gesamte Belegschaft musste sich neu bewerben. Der komplette Betriebsrat wurde entlassen.
In der IG Metall gab es zeitweise mehr arbeitslose Mitglieder als solche mit Arbeit. Die Gewerkschaft konnte den gewaltigen Strukturwandel nicht mit den bekannten Methoden bewältigen. Die Neue Arbeit wurde ein integraler Bestandteil unserer Arbeit. Dass sich die IG Metall so stark für Arbeitslose einsetzte, fand jedoch in den eigenen Reihen nicht nur Zustimmung. Mitunter äußerten Beschäftigte die Meinung, solche Einrichtungen trügen dazu bei, eine »Sozialindustrie« zu subventionieren. Solche Aussagen mussten wir entkräften und die Leute auf den Boden der Tatsachen holen.
Die beispiellose Deindustrialisierung in Ostdeutschland erforderte völlig neue Antworten. Und die gab in Chemnitz die Neue Arbeit. Dank des guten Zusammenwirkens mit dem Arbeitsamt konnten viele Menschen, die ihre Existenz verloren, aufgefangen werden. Doris Müller stritt wie eine Löwin für die Belange der Arbeitslosen. Wir hatten zu Beginn des Strukturwandels vollkommen unterschätzt, dass die Phase der Massenarbeitslosigkeit in Ostdeutschland über Jahre andauern würde. Deshalb brauchte es Menschen wie Doris Müller, die einen langen Atem hatten.
Dr. Peter Seifert
Für mich als Oberbürgermeister war die Neue Arbeit ein wesentlicher Baustein zum Erhalt des sozialen Friedens in Chemnitz. Doris Müller wurde zu einer Gallionsfigur. In meinen Augen ist sie eine Chemnitzer »Mutter Courage«.
Ich erinnere mich an eine Veranstaltung des Vereins im
Jahre 1996, bei der ich zu Gast war. Die Chemnitzer Freie
Presse berichtete darüber unter der Überschrift »Tunnel
bleibt ganz ohne Licht«, was sich auf die zu diesem Zeitpunkt
scheinbar aussichtslose Situation auf dem Arbeitsmarkt
bezog. Die Zeitung zitierte einen arbeitslosen Mann, aus
dessen Worten die Resignation vieler Menschen sprach:
»Wer mal gedacht hat, dass irgendwann doch Licht am
Ende des Tunnels zu sehen ist, der merkt jetzt, dass er
getäuscht wurde. Der Zug Bundesrepublik fährt in einem
Tunnel, in dem überhaupt kein Licht ist.«
Ich musste eine bittere Prognose abgeben: Auch im darauffolgenden Jahr würden die Arbeitslosenzahlen in unserer Stadt wieder steigen. Das Gespräch war ein Balanceakt, ich wollte den Menschen Hoffnung geben, jedoch
keine falschen Versprechungen machen. Das wäre zu die Das wäre zu diesem Zeitpunkt unredlich gewesen. Damit sich die wirtschaftliche Situation erholte, brauchte es Zeit.
Erst zum Ende der Neunzigerjahre stabilisierte sich die
Situation in Chemnitz. Die Stadt wies Gewerbegebiete entlang der Autobahn aus, damit sich neue Unternehmen ansiedeln konnten, und sorgte mit teilweise unkonventionellen
Methoden dafür, dass Chemnitzer Betriebe überlebten. So
kaufte die Kommune ihnen Immobilien ab, damit sie mit dem
Erlös ihre Kapitaldecke verbesserten