MKL1888:Anhalt

Meyers Konversations-Lexikon
4. Auflage
Seite mit dem Stichwort „Anhalt“ in Meyers Konversations-Lexikon
Seite mit dem Stichwort „Anhalt“ in Meyers Konversations-Lexikon
Band 1 (1885), Seite 583589
Mehr zum Thema bei
Wikisource-Logo
Wikisource: [[]]
Wikipedia-Logo
Wikipedia: Anhalt
Wiktionary-Logo
Wiktionary: Anhalt
Dieser Text wurde anhand der angegebenen Quelle einmal Korrektur gelesen. Die Schreibweise sollte dem Originaltext folgen. Es ist noch ein weiterer Korrekturdurchgang nötig.
Indexseite
Empfohlene Zitierweise
Anhalt. In: Meyers Konversations-Lexikon. 4. Auflage. Bibliographisches Institut, Leipzig 1885–1890, Band 1, Seite 583–589. Digitale Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/wiki/MKL1888:Anhalt (Version vom 04.02.2026)
Kategorie:MKL1888:ArtikelKategorie:MKL1888:Band 1Kategorie:WIKIPEDIA-Parameter gleich WD

[583] Anhalt (s. Karte „Provinz Sachsen“), ein zum Deutschen Reiche gehöriges Herzogtum, wurde 1863 durch Vereinigung der beiden Herzogtümer A.-Dessau-Köthen und A.-Bernburg gebildet (s. unten, Geschichte) und umfaßt sämtliche seit 1603 getrennt gewesene anhaltische Lande. Diese liegen im norddeutschen Tiefland (nur der südwestliche Teil, Kreis Ballenstedt, liegt an und auf dem Unterharz) und zerfallen in zwei Hauptteile, einen östlichen und einen westlichen, welche durch die preußische Provinz Sachsen voneinander getrennt werden; dazu kommen noch fünf kleine, von preußischen Landen umschlossene Enklaven: Alsleben, Mühlingen, Dornburg, Gödnitz und eine kleinere ohne Ortschaft bei Göbel. Der östliche, größere Hauptteil des Landes ist ganz von den preußischen Regierungsbezirken Potsdam, Magdeburg und Merseburg umschlossen; die beiden letztern umgeben auch den westlichen, kleinern Teil (das sogen. Oberherzogtum oder Ballenstedt), und nur etwa 7,5 km lang bildet das Herzogtum Braunschweig (Kreis Blankenburg) die Grenze. Der größte Teil des Landes ist Flachland, nur der südwestlichste ist gebirgig durch die Vorberge und den Anfang des Unterharzes, dessen höchste Kuppe hier, der Ramberg (Viktorshöhe), zwischen Gernrode und Alexisbad, 615 m Höhe erreicht. Vom Unterharz senkt sich das Land nach der Saale hin; jenseit dieses Flusses bildet es bis zur Elbe eine zum Teil wellenförmige Ebene. Von dem rechten Elbufer an beginnt ein größtenteils sandiges, stark bewaldetes Flachland, das nur hier und da durch moorige und fette Niederungen und den niedrigen, sandigen Höhenzug des Flämings längs der preußischen Grenze unterbrochen wird. Der bei weitem größte Teil des Ganzen, von Ballenstedt bis an die Mulde und Elbe, hat vortrefflichen schweren Ackerboden, den besten zwischen Saale und Mulde; weniger fruchtbar, jedoch gras- und holzreich ist der Landstrich nördlich von der Elbe; auf dem Harz lohnt der Boden nur an einigen Stellen den Ackerbau. Die Elbe, als Hauptfluß, durchströmt den östlichen Hauptteil des Landes von O. nach W. und nimmt hier unterhalb Roßlau die von S. kommende Mulde auf. Die Saale, bereits schiffbar, geht in nördlicher Richtung durch den westlichen Strich des östlichen Hauptteils und nimmt rechts die Fuhne (Landgraben), links die Wipper mit der Eine und die Bode mit der Selke auf. Selke und Eine bewässern den westlichen Hauptteil. Der Flächeninhalt des Herzogtums, das in fünf Kreise abgeteilt ist, beträgt 2347 qkm (41,7 QM.), die Bevölkerung nach der Zählung vom 1. Dez. 1880: 232,592 Einw., welche überwiegend zum obersächsischen Stamm der deutschen Nation gehören. Nach der Verteilung derselben auf die fünf Kreise und der Vergleichung mit der Zählung von 1875 ergeben sich folgende Ziffern:

  1875 1880 Wachstum
Dessau48284530029,77 Proz.
Köthen42753457837,09  
Zerbst38691419648,46  
Bernburg575406410311,41  
Ballenstedt26297277405,49  
Zusammen:2135652325928,91 Proz.

Das jährliche Wachstum betrug im Durchschnitt 1,7 Proz. und war, von den Hansestädten abgesehen, nur in Reuß j. L. stärker. Die Volksdichtigkeit beträgt 99 Seelen auf 1 qkm. Dem Geschlecht nach kamen 1880: 1021 weibliche Personen auf 1000 männliche. Die natürliche Bevölkerungsvermehrung betrug 1882 bei 8897 Geburten und 5212 Todesfällen 3685 Seelen. Die Zahl der Auswanderer belief sich 1883 auf 270 Personen. Die Bevölkerung verteilt sich fast zu gleichen Teilen auf das Land (277 Flecken, Dörfer etc.) und auf die Städte (22), von denen 4 (Dessau, Bernburg, Köthen und Zerbst) eine Bevölkerung von mehr als 10,000 Seelen haben. Es gab 1880: 29,800 bewohnte Gebäude mit 52,701 Haushaltungen. Die Bevölkerung bekennt sich mit Ausnahme von 4541 Katholiken, 1752 Juden und 58 Andersgläubigen zum protestantischen und zwar (durch Gesetz vom 29. Jan. 1880 ist die Union auch im köthenschen Landesteil vollzogen) zum evangelischen (unierten) Glauben. Oberste protestantische Kirchenbehörde ist das Konsistorium in Dessau, das unter dem Staatsministerium steht, und dem anderseits die fünf Superintendenten in den fünf Kreishauptstädten unterstellt sind. In Gemeinschaft mit dem Kirchenregiment hat die Landessynode (laut Gesetz vom 14. Dez. 1878 und 24. März 1879) die Zustände und Bedürfnisse der Landeskirche in Obacht zu nehmen, die Verwaltung der kirchlichen Fonds zu kontrollieren und namentlich an der kirchlichen Gesetzgebung teilzunehmen. Die Synode wird zusammengesetzt aus 20 in den fünf Kreisen gewählten Mitgliedern, nämlich 10 geistlichen und 10 weltlichen. Die Wahl der Synodalmitglieder erfolgt für eine Synodalperiode von sechs Jahren. [584] Die Landessynode tritt auf Berufung des Landesherrn alle drei Jahre zu ordentlichen Versammlungen zusammen; zu außerordentlichen Versammlungen kann sie nach Bedürfnis jederzeit berufen werden. Die Katholiken stehen seit 1868 unter dem Bischof zu Paderborn als „apostolischem Administrator“. Das Unterrichts- und Erziehungswesen in A. steht seit geraumer Zeit in sehr günstigem Ruf. Man zählt 9 Mittelschulen, 6 höhere Töchterschulen, 15 Bürgerschulen, 207 Volksschulen, für welche die Lehrer in dem Seminar zu Köthen gebildet werden. Für die höhere Bildung wirken 4 Gymnasien, 2 Realgymnasien, 2 Realprogymnasien, 1 Lehrerinnenseminar in Dessau; daneben bestehen verschiedene Privaterziehungsinstitute und Rettungshäuser.

Das Klima ist mild, nur in dem gebirgigsten Teil etwas rauh. Von der Gesamtfläche entfielen 1878 auf Äcker und Gärten 61,5 Proz., Wiesen und Weiden 8,6, Wald 24,4 Proz. Die Hauptprodukte sind: Getreide (namentlich Weizen), Obst und Gemüse, Hülsenfrüchte, Zuckerrüben, Kartoffeln, Tabak, Flachs, Ölfrüchte, Hopfen und andre Kultur- und Handelspflanzen sowie Holz, vorzüglich auf dem Harz und dem rechten Elbufer, wo die reichen und große Einkünfte abwerfenden Waldungen allein 415 qkm (7,38 QM.) einnehmen, während die Gesamtgröße aller Waldungen des Landes (1883) 549,9 qkm (9,9 QM.) beträgt. Die Landwirtschaft, die Hauptbeschäftigung der Einwohner, wird mit großer Sorgfalt betrieben, namentlich auf den zahlreichen herzoglichen und landesfiskalischen Domänen, deren Areal zu einem Drittel des Landes berechnet wird, und den großen Rittergütern. Die Viehzucht ist sehr ansehnlich; schönes Rindvieh wird namentlich in den Niederungen an der Elbe und nördlich von derselben gezogen; auch Pferde gibt es in ausreichender Menge. Am 10. Jan. 1883 waren vorhanden: 15,816 Pferde, 54,935 Rinder, 130,610 Schafe, 57,517 Schweine, 26,620 Ziegen und 6318 Bienenstöcke. Außer Wild, dessen Gedeihen die großen Waldungen sehr begünstigen, liefert das Tierreich viele Fische, namentlich Lachse, auch Welse, Störe und Neunaugen, endlich Honig in Menge. Produkte aus dem Mineralreich werden fast ausschließlich im Oberherzogtum gewonnen, wo sich Silber- und Kupfererze, Bleiglätte, Eisen, Spießglanz, Vitriole aller Art, Flußspat, Schwefel und Marmor vorfinden. Die Gesamtproduktion der Harzer Bergwerke betrug 1882: 1030 kg Silber (wichtigste Gruben der Pfaffenberg und der Meiseberg), 2620 Ztr. Kaufglätte, 7340 Ztr. Blei. Die Tilkeroder Gruben sind bekannt durch die daselbst gefundenen Selenerze, Palladium und selbst Gold. Bedeutend ist der Reichtum des Landes an Braunkohlen, deren Abbau 1883 auf 16 Gruben durch 1100 Arbeiter stattfand und eine Produktion von 795,973 Ton. (à 1000 kg) im Wert von 2,401,370 Mk. erzielte. Der östliche Teil des Landes liefert außerdem Gips, Mergel, Bau- und Mühlsteine, namentlich aber Abraumsalze und Steinsalz. Das herzogliche Salzbergwerk Leopoldshall förderte 1882: 13,165 T. Steinsalz, 507,091 T. Kalisalze, 4658 T. Bittersalze, 32 T. Boracit. Berühmte Eisenquellen hat Alexisbad im Oberherzogtum.

Die gewerbliche Industrie ist namentlich in den Industriezweigen, welche mit der Landwirtschaft in engerer Verbindung stehen, bedeutend. Hierher gehören vor allen die Rübenzuckerfabrikation (welche im Kampagnejahr 1882/83 in 31 Fabriken 609,527 T. Rüben verarbeitete und einen Ertrag von 57,431 T. Rohzucker lieferte), Branntweinbrennerei und Bierbrauerei (welche im Etatsjahr 1882/83 in 71 Brauereien 219,500 hl Bier lieferte), am schwunghaftesten in Dessau und Zerbst betrieben. Der Tabaksbau, der in frühern Jahren große Flächen in Anspruch nahm, ist in jüngster Zeit erheblich zurückgegangen; 1883/84 wurden auf 102 Hektar 171 T. Tabaksblätter gewonnen. Die Hütten- und Hammerwerkindustrie blüht im Selkethal, wo die gewonnenen Erze verarbeitet werden (daselbst die Silber- oder Viktor-Friedrichshütte mit Vitriolsiederei und der Eisenhüttenort Mägdesprung). Chemische Industrie auf Verarbeitung der bei Leopoldshall gewonnenen Abraumsalze (Carnallit und Kainit) liefert verschiedene Kalisalze. Andre Industrieerzeugnisse sind Gold- und Silberwaren, Fayence, Chemikalien; auch Wollspinnereien und Wollwebereien, Maschinen- und Papierfabriken mit nicht unbedeutender Produktion sind vorhanden. Der Handel ist beträchtlich, namentlich mit den Rohprodukten des Landes (Getreide, Vieh, Holz, Wolle etc.), aber nicht minder auch mit Zucker und Spiritus; ferner mit Mehl und Kleie, Strohpapier, Garn, Tuch und Eisenwaren. Eingeführt werden vorzugsweise Roheisen, Farbhölzer, Guano, Schiefer, Kohlen, Materialwaren, Palmöl, Thran etc. Der Handel wird durch die schiffbaren Flüsse Elbe (an der seit 1859 der Hafen Wallwitzhafen bei Dessau besteht) und Saale, durch die guten Landstraßen und die Eisenbahnen, welche das Land durchkreuzen (Gesamtlänge 188 km), wesentlich unterstützt und konzentriert sich in Dessau, Bernburg, Koswig, Zerbst und Köthen. Zur Förderung des Handels dient ferner die Landesbank (in Dessau); zur Leitung des Zoll- und Steuerwesens besteht für das ganze Land eine Zolldirektion (Sitz in Magdeburg).

Das Herzogtum ist nach der Landschafts- und Geschäftsordnung für das gesamte A. vom 17. Sept. 1859 eine konstitutionelle, im Mannesstamm nach dem Rechte der Erstgeburt erbliche Monarchie. Der Herzog (gegenwärtig Friedrich, der seinem Vater, dem Herzog Leopold Friedrich, 22. Mai 1871 succedierte) führt den Titel Hoheit, vereinigt in sich die Exekutivgewalt; die legislative teilt er mit den Ständen. Das herzogliche Haus besitzt außerhalb des Landes zahlreiche und ansehnliche Güter in den preußischen Provinzen Sachsen, Brandenburg und Preußen (495 qkm); außerdem die Herrschaft Hertnek in Ungarn. Alle Staatsangehörigen sind vor dem Gesetz gleich und genießen gleiche Rechte und Pflichten. Der Landtag wird aus 36 Vertretern gebildet, von denen 2 der Herzog für die Dauer der Landschaftsperiode ernennt, 8 von den meistbesteuerten Grundbesitzern, 2 von den meistbesteuerten Handel- und Gewerbtreibenden, 14 von den übrigen Wahlberechtigten der Städte und 10 von den übrigen Wahlberechtigten des platten Landes gewählt werden. Wähler zum Landtag ist jeder Anhaltiner, welcher das 25. Lebensjahr überschritten hat, sich im Vollgenuß der bürgerlichen Ehrenrechte befindet, nicht unter Vormundschaft oder Kuratel steht, nicht im Konkurs befangen ist und nicht Armenunterstützung aus öffentlichen oder Gemeindemitteln bezieht oder im letzten der Wahl vorhergegangenen Jahr bezogen hat. Stimmberechtigt zu den Wahlen der meistbesteuerten Grundbesitzer sind diejenigen Grundbesitzer, welche aus dem Grundeinkommen von innerhalb des Herzogtums belegenen Grundstücken 21 Mk. oder mehr zur Einheit der Ergänzungssteuer zahlen. Stimmberechtigt zu den Wahlen der meistbesteuerten Handels- und Gewerbtreibenden sind diejenigen Gewerbesteuerpflichtigen, welche 15 Mk. oder mehr zur Einheit der Ergänzungssteuer entrichten. Stimmberechtigt zu den Wahlen der Städte und des platten Landes sind alle, welche [585] die vorgedachten Erfordernisse besitzen, nicht zur Klasse der meistbesteuerten Grundbesitzer oder Handel- und Gewerbtreibenden gehören und zur Zeit der Aufstellung der Wahllisten ihren Wohnsitz innerhalb des Wahlbezirks haben. Wählbar, bez. landtagsfähig ist jeder, welcher die oben gedachten allgemeinen Erfordernisse besitzt und derjenigen Wählerklasse angehört, von welcher die Wahl erfolgt. Alle Wahlen erfolgen in geheimer Abstimmung durch Stimmzettel und nach absoluter Majorität der abgegebenen Stimmen. Zum Zweck der Wahlen der Abgeordneten für die Städte und das platte Land wählen die Wahlberechtigten aus ihrer Mitte Wahlmänner dergestalt, daß auf eine Zahl von 150 bis 200 Seelen ein Wahlmann entfällt. Die Abgeordneten werden von den Wahlmännern gewählt. Die Wahl erfolgt auf eine sechsjährige Landtagsperiode. Die Gemeinden sowie die Religionsgesellschaften verwalten ihre Angelegenheiten selbständig.

Oberste Behörde des Herzogtums ist das Staatsministerium, dessen sämtliche früher getrennte Departements seit 1870 unter Einem Staatsminister vereinigt sind, und welchem die Finanzdirektion, die Regierung, Abteilung des Innern, das Konsistorium (für evangelische Kirchensachen) und das Statistische Büreau, sämtlich zu Dessau, unterstellt sind. Als Immediatbehörde besteht neben dem Staatsministerium die Staatsschuldenverwaltung, deren Mitglieder zur Hälfte der Herzog, zur Hälfte der Landtag ernennt. Eine früher in Köthen bestehende Generalkommission ist aufgelöst, die von derselben ressortierenden Separations- und Ablösungssachen sind durch Staatsvertrag vom 1. Jan. 1875 an die Generalkommission in Merseburg übergegangen. Von der Regierung hängen ab die Kreisdirektionen in den fünf Kreishauptstädten, unter deren Aufsicht die Ortspolizei durch die Amtsvorsteher besorgt wird; nur die Ortspolizeiverwaltungen zu Dessau, Köthen, Zerbst und Bernburg stehen unmittelbar unter der Regierung. Für die Rechtspflege bestehen als erste Instanz elf Amtsgerichte, die zweite Instanz bildet das Landgericht zu Dessau, in letzter Instanz entscheidet das Oberlandesgericht zu Naumburg. – Die Finanzen des Herzogtums befinden sich in geordnetem Zustand. Während 1861 die Einnahmen der beiden Herzogtümer A.-Dessau-Köthen und A.-Bernburg 3,083,078 Thlr. betrugen, denen 3,077,313 Thlr. Ausgaben gegenüberstanden, ergab das Budget für 1. Juli 1884/85 für Einnahme wie für Ausgabe 17,948,000 Mk. Hauptposten sind:

Einnahmen:Mark
Domänen2946847
Steuern1631433
Bergwerke3067740
Sporteln1005964
Ausgaben:Mark
Staatsverwaltung519737
Staatsschulden-Verw.329000
Kultus145843
Inneres2253971
 davon Unterricht etc.1549384
Justiz669045
Finanzen2572121
Bauwesen572121
Pensionen515725
Renten343478

Die für das Reich vereinnahmten und an dasselbe abgeführten Steuern betrugen 9,100,000 Mk. Die früher an das herzogliche Haus gezahlte Rente aus dem Domanialeinkommen, die 1871: 295,570 Thlr. betrug, ist seit 1872 in Wegfall gekommen, da mit diesem Jahr die Auseinandersetzung des herzoglichen Hauses mit dem Land hinsichtlich des Domaniums in Kraft getreten ist. Die Staatsschuld belief sich ultimo Juni 1883 auf 5,125,646 Mk. (davon 772,604 Mk. unverzinslich), denen 4,087,737 Mk. Aktiva gegenüberstehen, so daß die Netto-Passivmasse 1,037,909 Mk. beträgt. 81,000 Mk. nicht eingelieferte Kassenanweisungen entfallen auf die unverzinsliche Schuld. – Im Militärwesen ist A. bereits seit 1867 ganz mit Preußen verschmolzen. Nach der Konvention vom 28. Juni d. J. wurde aus dem Kontingent von A. das anhaltische Infanterieregiment Nr. 93 gebildet, welches die preußische Normalstärke (pro Bataillon 532 Mann mit 18 Offizieren im Frieden und 1034 Mann mit 22 Offizieren im Krieg) erhielt und der 7. Division des 4. Armeekorps zugeteilt ist. Das Landeswappen (s. Tafel „Wappen“) ist ein zweimal gespaltener und dreimal quergeteilter Schild und enthält somit zwölf Felder, von denen das zweite der zweiten Reihe das anhaltische Stammwappen bildet. Dasselbe ist gespalten und enthält in der vordere silbernen Hälfte einen aus der Teilungslinie hervorgehenden halben roten Adler (Brandenburg), die hintere Hälfte des Mittelschilds ist von Schwarz und Gold zehnmal quergestreift mit einem schrägrechts darüber gezogenen grünen Rautenkranz (Sachsen). Die Landesfarben sind Rot, Grün und Weiß (gewöhnlich aber nur Grün und Weiß); die Militärkokarden nur grün. Als einziger Orden besteht der Orden Albrechts des Bären, 18. Nov. 1836 gestiftet (s. Tafel „Orden“). Hauptstadt des Herzogtums ist Dessau.

Geschichte.

Das Herzogtum A., dessen Bevölkerung im Westen der Saale deutscher, im Osten dieses Flusses dagegen slawischer Herkunft ist, bildete seit den Zeiten Karls d. Gr. einen Bestandteil des fränkischen, später ostfränkischen Reichs. Es war in mehrere Gaue, wie Schwabengau, Nordthüringer Gau, eingeteilt und stand unter dem Befehl einer größern Zahl von Grafen. Das Christentum fand im westlichen Teil von A. bald Eingang, nur bei der slawischen Bevölkerung im Osten behauptete sich bis zur Mitte des 12. Jahrh. das Heidentum. Die erste umfassende Herrschaft hat in diesen Gegenden Markgraf Gero (s. d.), der Gründer des Stifts Gernrode, um die Mitte des 10. Jahrh. ausgeübt. Um 1020 wird als Abkömmling von dessen Schwester Hidda Graf Esiko von Ballenstedt, der Ahnherr des spätern anhaltischen Fürstenhauses und der Askanier, genannt. Er hatte von seiner Mutter sehr ansehnliche Allodien zwischen der Elbe und Saale ererbt. Sein Enkel Otto nannte sich zuerst Graf von Askanien und besaß außer seinen Stammbesitzungen, Ballenstedt und Aschersleben, als Erbteil seiner Gemahlin Eilike, der jüngern Tochter des Herzogs Magnus von Sachsen, mit welchem der Mannesstamm der Billunger 1106 erlosch, einen Teil der Allodialgüter dieses Hauses. Ottos Sohn Albrecht der Bär (1123–70), der erste Markgraf von Brandenburg, erweiterte seine anhaltischen Besitzungen durch Erwerbung des Plötzgaus und durch Unterwerfung der am rechten Elbufer im Zerbstischen wohnenden Slawen. Erbe dieser Gebiete war sein Sohn Bernhard (1170–1212, s. Bernhard 1), der, mit einem Teil der Heinrich dem Löwen 1180 entzogenen Reichslehen bedacht, sich Herzog von Sachsen nannte. Seine Länder wurden unter seine Söhne so geteilt, daß der ältere, Heinrich, Aschersleben und die anhaltischen Besitzungen, der jüngere, Albrecht, Sachsen und Lauenburg erhielt. Mit jenem, Heinrich I. (1212–1251), beginnt die eigentliche Geschichte Anhalts als eines selbständigen, reichsunmittelbaren Territoriums. Heinrich hinterließ 1251 sieben Söhne, von denen vier in den geistlichen Stand traten, die andern drei sich aber in die väterlichen Lande teilten, wodurch Heinrich II. Aschersleben und den Harz, Bernhard I. Bernburg und Ballenstedt, Siegfried I. [586] Dessau, Köthen, Koswig und Roßlau erhielt. Es entstanden so die Ascherslebensche, die ältere Bernburger und die ältere Zerbster Linie. Die Ascherslebensche Linie erlosch schon 1315 mit Otto II., dem Enkel Heinrichs I., und ihre Besitzungen fielen an die Bernburger Linie, deren Gründer Bernhard I. (1252–86) sich Graf von A. nannte. Sein Sohn Bernhard II. (1286–1318) erlangte eine Erweiterung seines Besitzes durch die Ascherslebensche Erbschaft, von der er den Titel eines Grafen von Askanien und Fürsten in A. annahm, obwohl sein Bruder Albrecht, Bischof von Halberstadt, Ansprüche auf Aschersleben erhob. Die Streitigkeiten darüber dauerten unter Bernhard III. (1318–48) fort und führten sogar 1324 und 1340 zu Fehden, die das Bistum im faktischen Besitz von Aschersleben ließen. Nach Bernhard IV. (1348–54) und Heinrich IV. (1354–74) regierte Bernhard V. mit seinem Oheim Otto III. und später mit dessen Sohn Otto IV. gemeinschaftlich (1374–1410). Der letzte Fürst aus der Linie, Bernhard VI., versuchte 1439 vergebens, Aschersleben wiederzuerobern, u. starb 1468 kinderlos.

Die Zerbster Linie, von Siegfried I. (1251–1290 oder 1298) gestiftet, besaß anfangs Zerbst, Koswig, Dessau und einen Teil von Köthen. Unter Siegfrieds Sohn und Nachfolger Albrecht I. (1298–1316) wurde die Stadt Zerbst erworben. Albrechts Söhne Albrecht II. (1316–62) und Waldemar I. (1316–62) erhoben 1320 vergeblich Ansprüche auf die Mark Brandenburg. Johann I., Albrechts Sohn (1367–82), erwarb für A. durch ein Darlehen 1370 die Grafschaft Lindau. Seine drei Söhne regierten zunächst gemeinschaftlich. Als Waldemar III. 1391 starb, teilten die beiden andern 1396 nochmals ihre Besitzungen, so daß jetzt aus der alten Zerbster Linie zwei neue entstanden. Der Stifter der einen, der Albrechtschen Linie, war Albrecht III. (1396 bis 1423), Johanns I. zweiter Sohn, unter dessen Regierung der bis 1407 von allen anhaltischen Fürsten geführte Krieg mit dem Erzbischof Günther von Magdeburg die schönsten Landesteile von Köthen bis Dessau zur Wüste machte. Albrechts Söhne Waldemar V. (gest. 1435), Adolf I. (gest. 1473) und Albrecht IV. (gest. 1475), welche seit 1424 gemeinschaftlich regierten, gerieten in Händel mit ihrem Vetter, dem Fürsten Georg von Dessau, und der Stadt Zerbst. Kurfürst Friedrich I. von Brandenburg als Schiedsrichter brachte einen Vergleich zu stande, in welchem Zerbst sein Vorrecht, stets dem Ältesten der Linie anzugehören, verlor. Adolfs Söhne Magnus I. und Adolf V. regierten ebenfalls gemeinschaftlich. Im J. 1508 überließen beide Brüder ihre Gebiete der andern Zerbster Linie und traten in den geistlichen Stand.

Die jetzt den Anteil der alten Zerbster Linie wieder ganz besitzende Siegmundsche war 1396 von Siegmund I. (1396–1405), dem ältesten Sohn Johanns I., gestiftet worden. Von Siegmunds Söhnen erlangte Georg I., der allein das Geschlecht fortsetzte, die Regierung über Köthen und Dessau, welche Besitzungen er nach dem Vergleich von 1413 mit Albrecht III. statt des Zerbster Teils übernehmen mußte. Vergebens erhob er mit seinen Brüdern und dem Herzog von Lauenburg Ansprüche auf Sachsen, wo 1422 der letzte askanische Kurfürst, Albrecht III., gestorben war. Die Streitigkeiten Georgs mit seinen Vettern von Zerbst wurden 1460 durch einen Vergleich geschlichtet, nach welchem unter anderm auch die bernburgischen Länder an Siegmunds Nachkommen fallen sollten, was 1468 mit dem Ableben Bernhards VI. von Bernburg wirklich eintrat. Georg nahm 1473 eine neue Teilung seiner Länder zwischen seinen Söhnen Waldemar VI. und Ernst I. vor, wodurch jener Köthen, Harzgerode, Sandersleben, Freileben, Hecklingen, dieser (Stifter der Ernestinischen oder ältern Dessauer Linie) Dessau und andre Orte erhielt. Die Harzer etc. Bergwerke, Plötzkau und einiges andre blieben gemeinschaftlich. Waldemar VI. (1473–1508), welcher so der Stifter der nach ihm benannten Waldemarschen oder ältern Köthenschen Linie wurde, erhielt 1498 Bernburg und hob den Bergbau im Harz. Er starb 1508 zu Köthen. Sein Sohn Wolfgang (1508–62, s. d.) vermehrte seinen Länderbesitz 1508, nach Abdankung der Zerbster Fürsten, durch Dornburg, Koswig und andre zerbstische Orte, 1525 durch das Stift Ballenstedt, 1526 durch das Stift Mehringen. Da er als eifriger Freund und Beförderer der Reformation, die er 1522 in seinem Land einführte, den Zorn des Kaisers auf sich gezogen hatte, so wurden nach der unglücklichen Schlacht bei Mühlberg 1547 Bernburg und Köthen von den Kaiserlichen besetzt und das ganze Land Wolfgangs, der in die Acht erklärt worden war, dem kaiserlichen Höfling Siegmund von Ladrona gegeben, der es an Heinrich von Reuß, Burggrafen zu Meißen, für 32,000 Thlr. verkaufte. Für diese Summe löste es Wolfgang 1552 nach dem Passauer Vertrag wieder ein. Wolfgang überließ, da er keine Kinder hatte, sein Land 1562 der von allen anhaltischen Linien allein noch bestehenden Dessauischen, die 1473 mit Ernst I. ihren Anfang genommen hatte.

Ernst I. (1473–1516), im Besitz der oben erwähnten Länder, erwarb sich um die Kultur derselben sowie um die Stadt Dessau große Verdienste. Seine drei Söhne regierten anfangs gemeinschaftlich und erhielten nach dem Aussterben der von Albrecht III. gestifteten Zerbster Linie in einem Vergleich 1542 mit dem Fürsten Wolfgang von der Köthenschen Linie die Stadt Zerbst und die Hälfte des Zerbster Landes sowie 1546 Harzgerode und Günthersberge nebst dem Harzteil. Sie führten 1533 in ihrem Lande die Reformation ein, traten 1536 zu dem Schmalkaldischen Bund, nahmen aber an dem Krieg keinen thätigen Anteil. Im J. 1546 teilten sie, wobei Johann II. Zerbst mit den auf dem rechten Elbufer liegenden Gebieten, Georg III. Plötzkau, Warmsdorf, Güsten und den Harzdistrikt, Joachim I. Dessau, Raguhn, Lippehne, Jeßnitz, Wörlitz und Zubehör erhielt. Da Georg III. 1553 und Joachim I., Luthers und Melanchthons Freund, 1561 unvermählt starben, so fielen ihre Länder an die Söhne Johanns IV. welcher bereits 1551 gestorben war. Von diesen starb Karl I. schon 1561, seine Brüder Bernhard VII., ein Pate Luthers, und Joachim II. Ernst erbten daher Karls und Joachims I. Länder und beherrschten seit 1562, nach Wolfgangs Abdankung, ganz A. Da Bernhard 1570 kinderlos starb, so fiel das ganze Land an Joachim II. Ernst (1570–86), welcher 1572 die mit Zuziehung der Stände verfaßte Anhaltische Landesordnung erließ. Nach ihm regierten seine Söhne 17 Jahre gemeinschaftlich. Die wichtigste Begebenheit dieser Zeit war die Einführung der reformierten Lehre (1596), wozu die Streitigkeiten wegen der Konkordienformel die erste Veranlassung gaben. Am 17. Juni 1603 vereinigten sich die Fürsten über eine Teilung des Landes, wodurch Johann Georg I. Dessau, Christian I. Bernburg, Rudolf Zerbst, Ludwig Köthen erhielt. Ein fünfter Bruder, August, ward mit Geld abgefunden, bekam aber später Plötzkau [587] abgetreten, und seine Linie beerbte 1665 die erlöschende zu Köthen. 1610 traten die anhaltischen Fürsten der Union bei. Nach Auflösung derselben infolge der Schlacht bei Prag 1620 nahmen sie zwar keinen weitern Anteil am Krieg, sahen aber trotzdem ihre Lande bald allen Drangsalen desselben preisgegeben. Durch das Restitutionsedikt 1629 wurde das Stift Gernrode dem Fürsten Christian von Bernburg entzogen. Im Westfälischen Frieden erhielt A. zwar Gernrode zurück, mußte aber Aschersleben an Brandenburg abtreten. Im J. 1635 ward ein Erbeinigungsvertrag, der sogen. Senioratsrezeß, abgeschlossen, worin bestimmt wurde, daß der Älteste des fürstlichen Hauses die Gesamtangelegenheiten desselben besorgen, bei wichtigen Sachen aber in einer Zusammenkunft aller Fürsten die Mehrheit der Stimmen entscheiden und der Senior den Beschluß ausführen sollte. 1665 schlossen die anhaltischen Fürsten nach dem Erlöschen der Köthenschen Linie einen neuen Erbvergleich, wonach beim Aussterben eines Hauses die übrigen sich zu gleichen Teilen in das Land teilen sollten. Dieser Fall trat 1797 ein, nachdem Fürst Friedrich August von Zerbst 1793 ohne Kinder gestorben war. Nach der Schlacht bei Jena besetzten die Franzosen 19. Okt. 1806 das Land, und 1807 mußten die anhaltischen Fürsten, unter Annahme des Herzogstitels, dem Rheinbund beitreten. Am 8. Juni 1815 trat A. zum Deutschen Bund; aber alle Bemühungen seiner Fürsten, auf dem Kongreß zu Wien das von ihnen mit Recht beanspruchte Aschersleben und Lauenburg zu erhalten, blieben fruchtlos. Die Teilung Sachsens brachte A. in die engste Berührung mit Preußen, dessen Gebiet nun das anhaltische fast gänzlich umschloß. Die Folge dieses Verhältnisses war zuerst der Beitritt der drei Herzogtümer zu der 1821 abgeschlossenen Elbschiffahrtsakte, dem 16. Juli 1828 der Anschluß aller anhaltischen Lande an den preußischen Zoll- und Handelsverein folgte, nachdem Bernburg schon 7. Juni 1826 den übrigen beiden Herzogtümern mit seinem Beispiel vorangegangen war. Die Zerbster Linie war, wie erwähnt, 1793 erloschen, die Köthensche Linie hatte 1847, die Bernburgische 1863 das gleiche Schicksal, so daß in letzterm Jahr Herzog Leopold Friedrich von A.-Dessau (1817–71) alle anhaltischen Besitzungen wieder zu Einem Staate, dem Herzogtum A., vereinigte.

[A.-Dessau.] Johann Georg I., ältester Sohn Joachim Ernsts, der Stifter der Dessauer Linie des Hauses A., starb 1618 und hinterließ zwei Söhne, von denen bei der Teilung (1632) der ältere, Johann Kasimir, in Dessau folgte, der jüngere, Georg Aribert, zu seinem Anteil Radegast, Kleutsch und Wörlitz erhielt, welche Landesteile aber bald nach seinem Tod (1643) an Dessau zurückfielen. Johann Kasimir hatte 1660 seinen Sohn Johann Georg II. zum Nachfolger. Ihm folgte 1693 unter mütterlicher Vormundschaft sein Sohn Leopold, als Feldherr unter dem Namen „der alte Dessauer“ berühmt. Gleichen Ruhm als preußischer Heerführer erwarb Leopolds jüngster Sohn, Moritz. Leopolds erstgeborner Sohn, Wilhelm Gustav, der durch seine heimlich eingegangene Ehe mit Johanne Sophie Herre, einer Bauerntochter aus Dessau, Ahnherr der Grafen von A. wurde, starb (1737) vor dem Vater, daher diesem 1747 der zweite Sohn, Leopold II. Maximilian, in der Regierung folgte. Er starb schon 1751. Sein Sohn und Nachfolger Leopold III. Friedrich Franz, der zuerst unter Vormundschaft seines Oheims, des Fürsten Dietrich, stand, ist der Gründer des Wohlstands seines Landes geworden. Während seiner Regierung fiel A.-Zerbst an die Dessauische Linie. Er starb 1817 und hatte seinen Enkel Leopold IV. Friedrich zum Nachfolger. Unter ihm blieb Dessau von den Bewegungen des Jahrs 1848 nicht unberührt. Von Volksversammlungen aus ergingen Petitionen um Gewährung einer Verfassung und freiheitlicher Reformen an die Regierung. Diese gab nach einigem Sträuben nach und suchte durch Berufung des volkstümlichen Ministeriums Habicht-Köppe Herr der Bewegung zu bleiben. Die vom 29. Okt. datierende Verfassungsurkunde verkündigte eine „demokratisch-monarchische“ Regierungsform, ein Ausgehen aller Gewalten vom Volk, Abschaffung des Adels etc. Aber 1849 trat vornehmlich infolge preußischen Einflusses auch hier eine Reaktion ein, deren Repräsentant das 11. Juli 1849 berufene Ministerium Plötz war. Dieses drang auf Abänderung der Verfassung, und obwohl die Majorität des Landtags die Mehrzahl der ministeriellen Propositionen genehmigte, so kam doch eine Einigung nicht zu stande. Unter diesen Umständen schritt das Ministerium 12. Nov. zur Auflösung sowohl des vereinigten Landtags als der beiden Sonderlandtage in Dessau und Köthen. Da die neuberufenen Landtage sich den Wünschen der Regierung nicht fügsamer zeigten, so wurden auch sie nach kurzer Thätigkeit aufgelöst, und 4. Nov. 1851 erfolgte die Aufhebung der Verfassung vom 29. Okt. 1848. Eine vom Herzog zur Regelung der Verfassungsangelegenheiten ernannte Kommission legte im April 1852 dem Herzog von A.-Dessau als dem Senior des Hauses den Entwurf einer neuen landständischen Verfassung für ganz A. vor, gegen welchen jedoch der engere Ausschuß der alten Landschaft des gesamten Herzogtums, besonders die Ritterschaft von Bernburg und Köthen, 1853 beim Bundestag Protest erhob. Am 5. Febr. 1853 wurde der Vertrag wegen völligen Anfalls des Herzogtums A.-Köthen an das Herzogtum A.-Dessau ratifiziert. Die auf diese Weise durch ein Patent 22. Mai 1853 zu Einem Staat vereinigten Herzogtümer hießen von nun ab A.-Dessau-Köthen. Auf von seiten des Bundes 1854 ergangene Aufforderung setzten sich die Regierungen von Dessau und Bernburg mit den noch vorhandenen Mitgliedern der anhaltischen Gesamtlandschaft in Einvernehmen, dessen Resultat die auch von dem Bernburger Landtag angenommene feudalständische Landschaftsordnung für ganz A. war, welche 1. Okt. 1859 in Kraft trat. Vergebens petitionierten die Stadtverordneten von Köthen 1861 um Wiederherstellung der Verfassung von 1848, der Bundestag gab einen ablehnenden Bescheid. Am 26. Nov. 1863 ward der erste Landtag für das vereinigte Herzogtum eröffnet. Mit Preußen durch eine Militärkonvention verbunden, stand A. bei dem Bundesbeschluß 14. Juni 1866 auf seiten dieser Macht; doch nahmen die anhaltischen Truppen, als Bestandteil der Reserve, an der eigentlichen Aktion keinen Anteil. Im Innern dauerte inzwischen die Spannung fort. Nach den Ereignissen von 1866 trat die das Domanialvermögen betreffende Frage in den Vordergrund, indem das herzogliche Haus bestrebt war, eine Vereinbarung mit der Landesvertretung dahin zu treffen, daß das gesamte Stammgut nebst den von den anhaltischen Fürsten im Lauf der Zeit gemachten Erwerbungen als Privateigentum des herzoglichen Hauses anerkannt werde, wogegen dieses einen Teil der Landesschuld übernehmen und eine bestimmte jährliche Summe zur Bestreitung der Staatsausgaben beitragen [588] solle. Die Landesvertretung wies die hierauf bezügliche Vorlage, als dem Interesse des Landes nachteilig, beharrlich zurück, und erst 1872 kam die Auseinandersetzung des herzoglichen Hauses mit dem Land in betreff des Domanialbesitzes zu stande. Auf Herzog Leopold Friedrich folgte 22. Mai 1871 sein Sohn Leopold Friedrich.

[A.-Bernburg.] Christian I. (gest. 1630) war der Stifter der jüngern Bernburgischen Linie. Ihm folgten 1630 seine Söhne Christian II. (gest. 1656) und Friedrich (gest. 1670), von denen letzterer bei der Teilung 1635 Harzgerode nebst dem sogen. Harzbezirk erhielt und Stifter der Linie Bernburg-Harzgerode wurde. Mit seinem Sohn Wilhelm erlosch 1709 die Linie Bernburg-Harzgerode wieder, und ihre Besitzungen fielen an Bernburg zurück. Hier folgte auf Christian II. Viktor Amadeus, der 1677 die Primogenitur einführte. Als er 1718 starb, erhob sich zwischen seinen beiden Söhnen Karl Friedrich und Leberecht ein Streit über Harzgerode, der durch Österreichs Vermittelung dahin geschlichtet wurde, daß Karl Friedrich als der Erstgeborne Harzgerode erhalten, Leberecht aber mit einer Abfindungssumme von 18,000 Thlr. und dem Amt Hoym und einigen andern Gütern, diese wie jenes unter der Landeshoheit Bernburgs, entschädigt werden sollte. So wurde Leberecht der Stifter der Nebenlinie Bernburg-Hoym, welche sich später, nachdem sie die Herrschaften Schaumburg und Holzapfel im Nassauischen erworben, A.-Bernburg-Schaumburg-Hoym nannte und 1812 erlosch, worauf die anhaltischen Besitzungen derselben an die Hauptlinie Bernburg zurückfielen. Die Hauptlinie Bernburg wurde von Viktor Amadeus’ ältestem Sohn, Karl Friedrich (1718–21), fortgepflanzt. Ihm folgte sein Sohn Viktor Friedrich (1721–65), diesem Friedrich Albrecht (1765–96), der, wie sein Vater, das Wohl des Landes sich sehr angelegen sein ließ. Unter der Regierung seines Sohns und Nachfolgers Alexius Friedrich Christian (1796–1834) wurden die bernburgischen Lande durch den Anfall des dritten Teils von Zerbst vergrößert. Bei der körperlichen und geistigen Schwäche seines Sohns und Nachfolgers Alexander Karl (1834–63) hatte er demselben einen Geheimen Konferenzrat zur Seite und an die Spitze der Geschäfte gestellt. Im J. 1848 glaubte der Konferenzrat am klügsten zu handeln, wenn er selbst den Wünschen des Volks, die sich in zahllosen Petitionen und Beschwerden äußerten, entgegenkäme, und erließ 3. Mai eine provisorische Verordnung, wonach der Konferenzrat selbst in die Stellung eines konstitutionellen verantwortlichen Ministeriums der künftigen Ständeversammlung gegenüber eintrat. Am 5. Juli erschien der langersehnte Verfassungsentwurf, auf Grund dessen der Zusammentritt der Volksvertreter auf den 31. Juli festgesetzt wurde. Als aber die Verfassung (31. Okt.) zu stande gekommen war und dem Herzog zur Sanktion übergeben werden sollte, versagte dieser von Quedlinburg aus, wohin er sich begeben, seine Zustimmung. Zugleich erfolgte die Entlassung des bisherigen Ministeriums und die Ernennung v. Krosigks zum interimistischen Staatsminister. Der Landtag wandte sich darauf an den Erzherzog-Reichsverweser um Sendung eines Reichskommissars. Als solcher kam (16. Nov.) der Appellationsgerichtsrat v. Ammon aus Köln, worauf auch der Herzog nach Ballenstedt zurückkehrte. Am 29. Nov. faßte der Landtag mit 18 Stimmen gegen eine den Beschluß, daß wegen der eigentümlichen Verhältnisse in der herzoglichen Familie der Herzog von A.-Dessau die Regentschaft des Landes, dessen Selbständigkeit unbeschadet, übernehmen und sofort die Verfassung sanktionieren solle. Doch wurde 14. Dez. der Landtag aufgelöst und zugleich eine oktroyierte Verfassung veröffentlicht, deren Revision dem nächsten ordentlichen Landtag vorbehalten wurde. Als die Wahlen zu diesem letztern, die auf den 18. Febr. 1849 angesetzt waren, ein für das Ministerium ungünstiges Resultat brachten und dieses aus eigner Machtvollkommenheit eine Wahl für ungültig erklärte und eine Neuwahl anordnete, gab solches Verfahren Veranlassung zu einem blutigen Zusammenstoß 16. März in Bernburg. Die bernburgische Regierung war die erste, die sich 9. Juni von der Reichsverfassung lossagte und dem Dreikönigsbündnis anschloß. Die Revision der oktroyierten Verfassung war Ende Februar 1850 beendet, und 15. Mai wurde letztere zugleich mit einem neuen Wahlgesetz und einer Gemeinde- und Kreisordnung publiziert. Der im Juli einberufene außerordentliche Landtag geriet mit der Regierung wieder in Konflikt und wurde deshalb 1. Sept. aufgelöst. Nachdem auf Grund des Bundesbeschlusses vom 23. Aug. 1851 eine weitere Revision der Verfassung vorgenommen worden war, nahm 25. Okt. 1856 der Landtag die von den zwei anhaltischen Regierungen gemeinsam festgestellte Vorlage in betreff der vom Bundestag aus empfohlenen Gesamtverfassung der anhaltischen Lande an und beschloß damit seine Sonderexistenz. 1855 machte es der fortdauernde Schwächezustand des Herzogs notwendig, daß der Herzogin Friederike die Mitregentschaft übertragen wurde. Als Herzog Alexander Karl 19. Aug. 1863 ohne Erben starb, fiel das Land kraft des Erbvertrags von 1665 an A.-Dessau-Köthen, dessen Herzog Leopold Friedrich 30. Aug. den Titel eines „Herzogs von A.“ annahm.

[A.-Köthen.] Als Ludwig, der Stifter der Linie A.-Köthen, einer der Gründer der Fruchtbringenden Gesellschaft, 1650 starb, hatte er seinen unmündigen Sohn Wilhelm Ludwig zum Nachfolger. Nach dessen kinderlosem Absterben 1665 fiel das Land an die Söhne Augusts von Plötzkau, des bei der Teilung abgefundenen dritten Sohns Joachim Ernsts, die Prinzen Leberecht und Emanuel. Leberecht starb schon 1669 kinderlos, Emanuel 1670, und diesem folgte sein nachgeborner Sohn Emanuel Leberecht, der erst 1692 die Regierung antrat und schon 1704 starb. Er hatte seine Söhne Leopold (gest. 1728) und August Ludwig (gest. 1755) zu Erben. Des letztern Sohn und Nachfolger Karl Georg Leberecht, kaiserlicher Feldmarschall, fiel im Kriege gegen die Türken zu Semlin 1789. Ihm folgte sein Sohn August Christian Friedrich, der ebenfalls kaiserlicher Feldmarschall war. Ein großer Verehrer Napoleons, suchte er seit 1810 in seinem Ländchen alles auf französischem Fuß einzurichten. Er teilte dasselbe in zwei Departements, bildete einen Staatsrat, führte den Code Napoléon ein und stiftete 1811 einen Verdienstorden. Alle diese Schöpfungen hörten bei seinem Tod (1812) wieder auf. Sein Nachfolger war der unmündige Sohn seines Bruders Ludwig, mit dem 1818 die Linie erlosch. Seine ungeregelte Finanzwirtschaft, Soldatenspielerei und Jagdleidenschaft hatten die Schulden des Landes auf 2 Mill. Thlr. gesteigert, was zur Folge hatte, daß unter Vermittelung Kursachsens die Finanzverwaltung der Hauptsache nach unter ständische Leitung gestellt ward. Das Land fiel darauf an Ferdinand, einen Sprößling der Linie A.-Köthen-Pleß. Diese war von dem Vater des eben erwähnten Ferdinand Friedrich Erdmann, dem [589] zweiten Sohn des Herzogs August Ludwig, nach Erwerbung der Herrschaft Pleß in Oberschlesien 1765 als Sekundogenitur gestiftet worden. Ferdinand trat 1825 nebst seiner Gemahlin in Paris zur katholischen Kirche über und führte die Barmherzigen Brüder und die Jesuiten in Köthen ein. Ihm folgte 1830 sein Bruder Heinrich, der bisher die Sekundogenitur A.-Köthen-Pleß innegehabt hatte. Diese ging nun wieder auf den jüngern Bruder, Ludwig, über, der aber selbst 1841 kinderlos starb. Herzog Heinrich trat hierauf das Fürstentum Pleß 16. Febr. 1846 dem nächsten Fideikommißerben, dem Grafen von Hochberg-Fürstenstein, gegen eine lebenslängliche Rente von 30,000 Thlr. ab. Die völlige Zerrüttung der finanziellen Angelegenheiten des Herzogtums, welche 1845 an den Tag kam (die Staatsschuld bezifferte sich auf 4,323,249 Thlr.), ist ihm nicht zur Last zu legen, sondern datierte aus frühern Zeiten. Die Agnaten und Preußen nahmen sich der Sache an, und einem preußischen Beamten, der in köthensche Dienste trat, v. Goßler, gelang es, wenigstens finanzielle Ordnung einzuführen, wie er sich auch als Minister Vertrauen im Land erwarb. Der Herzog starb ohne Leibeserben 23. Nov. 1847, worauf der Herzog von A.-Dessau als Senior für die beiden andern Linien von A.-Köthen Besitz ergriff und es auf Grund des 5. Febr. 1853 abgeschlossenen Vertrags mit A.-Dessau vereinigte. Vgl. Beckmann, Historie des Fürstentums A. (Wittenb. 1710, 7 Tle.); Stenzel, Handbuch der anhaltischen Geschichte (Dessau 1820); G. Krause, Urkunden, Aktenstücke und Briefe zur Geschichte der anhaltischen Lande und ihrer Fürsten unter dem Druck des Dreißigjährigen Kriegs (Leipz. 1862–66, 5 Bde.); in kürzerer Fassung: Heine, Geschichte des Landes A. und seiner Fürsten (Köthen 1866); Siebigk, Das Herzogtum A. Historisch, geographisch und statistisch dargestellt (Dessau 1867).


Ergänzungen und Nachträge
Die neuen Artikel sind mit einem bezeichnet. Das Register am Schluß des Bandes ist zu vergleichen.
Band 17 (1890), Seite 36
korrigiert Kategorie:MKL1888:Nachtrag nicht fertig#korrigiert
Indexseite
Kategorie:MKL1888:Artikel mit NachtragKategorie:MKL1888:Nachtrag in Band 17Kategorie:MKL1888:Band 17

[36] Anhalt. Die Bevölkerung betrug nach der Zählung vom 1. Dez. 1885: 248,166 Seelen. Im Verleich mit der Zählung von 1880 ergeben sich folgende Ziffern für die fünf Kreise:

Kreise 1880 1885 Wachstum
Dessau530025829210,0 Proz.
Köthen45783472873,3  
Zerbst41964445806,2  
Bernburg641037054410,0  
Ballenstedt2774027463
Zusammen:2325922481666,7 Proz.

Das jährliche Wachstum betrug im Durchschnitt 1,34 Proz. Die Volksdichtigkeit beträgt 106 Seelen auf 1 qkm. Dem Geschlecht nach kamen 1885 auf 100 männliche Personen 102 weibliche. Die natürliche Bevölkerungsvermehrung betrug 1887 bei 9890 Geburten und 5469 Todesfällen 4421 Seelen. Die Zahl der Auswanderer betrug 1888: 101 Personen. Die Bevölkerung verteilt sich fast zu gleichen Teilen auf das platte Land (247 Dörfer und 144 Gutsbezirke) und auf die Städte (22), von denen 4 (Dessau, Köthen, Bernburg und Zerbst) eine Bevölkerung von mehr als 10,000 Seelen haben. Es gab 1885: 31,009 bewohnte Wohnhäuser mit 56,419 Haushaltungen. Die Bevölkerung bekennt sich, mit Ausnahme von 5492 Katholiken, 89 sonstigen Christen und 1601 Juden, zur evangelischen Kirche. Von der Gesamtfläche entfielen nach der Aufnahme von 1883 auf Äcker und Gärten 61,9, auf Wiesen 6,9, auf Weiden 2,3 und auf Forsten und Holzungen 24 Proz. Die Ernte ergab 1887: 41,541 Ton. Roggen, 23,473 T. Weizen, 43,912 T. Gerste, 26,524 T. Hafer, 212,924 T. Kartoffeln und 47,372 T. Wiesenheu. Die Gesamtproduktion des Bergbaues lieferte 1887 einen Ertrag von 1,260,931 T. im Wert von 6,834,761 Mk. Im Kampagnejahr 1887/88 verarbeiteten 30 Zuckerfabriken 413,846 T. Rüben und lieferten 57,296 T. Rohzucker und 10,563 T. Melasse. Die Zahl der Bierbrauereien betrug in derselben Zeit 72, welche 290,500 hl Bier produzierten. An Tabak wurden auf 98 Hektar 157 T. Blätter gewonnen. Hauptposten des Budgets für 1889/90 (10,252,000 Mk. für Einnahme wie für Ausgabe) sind:

Einnahmen:Mark
Domänen3039635
Steuern2618570
Bergwerke3530770
Sporteln897069
Ausgaben:Mark
Staatsverwaltung1304998
Staatsschuldenverwalt.315000
Kultus161800
Inneres2608971
 davon Unterricht etc.1868051
Justiz664970
Finanzen2800326
Bauwesen1469262
Pensionen525716
Renten351144

Die für das Reich vereinnahmten und an dasselbe abgeführten Steuern betrugen 6,677,000 Mk. Während die Matrikularbeiträge auf 1,126,865 Mk. veranschlagt sind, betrug die aus den Einnahmen des Reichs überwiesene Summe 1,490,660 Mk. Die Staatsschuld belief sich Ende Juni 1888 auf 2,916,559 Mk., denen 2,787,524 Mk. Aktiva gegenüberstehen, so daß an Passiven sind 129,039 Mk. mehr vorhanden.


Jahres-Supplement 1890–1891
Die Verweisungen beziehen sich stets auf das vorliegende „Jahres-Supplement“, wenn nicht der betreffende Band des Hauptwerkes dazu bemerkt ist.
Band 18 (1891), Seite 2122
korrigiert Kategorie:MKL1888:Nachtrag nicht fertig#korrigiert
Indexseite
Kategorie:MKL1888:Artikel mit NachtragKategorie:MKL1888:Nachtrag in Band 18Kategorie:MKL1888:Band 18

[21] Anhalt. Der Bergbau und die wichtigsten Industriezweige ergaben 1889 folgendes Resultat: An Braunkohlen wurden in 11 Werken bei einer Belegschaft von 1189 Personen 867,941 Ton. im Werte von 2,4 Mill. Mk. gefördert. An Salzen wurden in 2 Werken (im Nebenbetrieb) 97,899 T. Steinsalz im Werte von 2/3 Mill. Mk. und in 9 Werken 39,229 T. Chlorkalium und 15,821 T. schwefelsaure Alkalien im Werte von 61/4 Mill. Mk. gewonnen. Im Betriebsjahr 1888/89 waren 29 Zuckerfabriken im Betrieb, welche 64,015 T. Rohzucker und 12,676 T. Melasse produzierten. Von den 42 vorhandenen Brennereien waren 40 (meist landwirtschaftliche) im Betrieb und lieferten 33,321 hl reinen Alkohol. In 13 Eisengießereien mit 787 Arbeitern wurden Gießereiprodukte im Werte von [22] 21/4 Mill. Mk. hergestellt. Das Budget für 1890/91 ist festgestellt wie folgt: eigne Einnahmen und Ausgaben 10,610,000 Mk.; Einnahmen und Ausgaben für das Reich 6,681,000 Mk.

Eigne Einnahmen: 
Domanialverwaltung 3041873Mk.
Steuerverwaltung 2403242
Von Bergwerken 3667560
Sporteln und Nebeneinnahmen 939038
Insgemein 8975
Außerordentliche Einnahmen 549312
Eigne Ausgaben: 
Allgemeine Staatsverwaltung 1529377
Zur Staatsschuld 263000
Justizverwaltung 669310
Inneres 2558085
Finanzverwaltung 3079689
Auseinandersetzungsbehörden 4640
Kultus 157380
Renten 350394
Pensionen 519251
Bauwesen 380202
Insgemein 11284
Außerordentliche Ausgaben 1087388
Einnahmen für das Reich: 
Zölle 800000
Rübenzuckersteuer 4900000
Branntweinsteuer 674000
Brausteuer 229500
Tabaksteuer 58500
Salzsteuer 6000
Reichsstempelabgaben 13000

Die Steigerung der Ausgaben gegenüber dem Vorjahr (um 390,000 Mk.) ist besonders durch die Erhöhung der Matrikularbeiträge (um 214,000 Mk.) und der Betriebskosten des Salzwerks Leopoldshall (um 258,000 Mk.) verursacht worden. Diesen Mehrausgaben stehen erhebliche Minderausgaben nur im Bauwesen (102,000 Mk.) gegenüber. Das Mehrerfordernis wird durch die Steigerung einzelner Einnahmeposten (Einkommensteuer um 100,000, Ertrag von Leopoldshall um 138,000, Anteil an den Reichssteuern um 90,000 Mk.) gedeckt. Unter den Steuern sind die direkten auf 595,418, die indirekten auf 109,425 Mk. veranschlagt. Die an das Reich abzuführende Summe weicht nur unwesentlich von der vorjährigen ab, da gegenüber einem Mehrertrag der Zölle von 212,000 Mk. ein Minderertrag der Rübenzuckersteuer von 223,000 Mk. angenommen wurde. Die Staatsschuld belief sich Ende Juni 1890 auf 2,683,188 Mk., blieb aber hinter den Aktiva (4,564,054 Mk.) um 1,880,866 Mk. zurück.


Jahres-Supplement 1891–1892
Die Verweisungen beziehen sich stets auf das vorliegende „Jahres-Supplement“, wenn nicht der betreffende Band des Hauptwerkes dazu bemerkt ist.
Band 19 (1892), Seite 26
korrigiert Kategorie:MKL1888:Nachtrag nicht fertig#korrigiert
Indexseite
Kategorie:MKL1888:Artikel mit NachtragKategorie:MKL1888:Nachtrag in Band 19Kategorie:MKL1888:Band 19

[26] Anhalt. Der Flächeninhalt des Herzogtums war bisher auf Grund von Kartenberechnungen auf 2347,4 qkm angegeben worden, doch haben im J. 1883 angestellte Erhebungen nur ein Areal von 2294,4 qkm (41,7 QM.) ergeben. Die Bevölkerung betrug nach der Volkszählung vom 1. Dez. 1890: 271,963 Seelen (gegen 248,166 im J. 1885), und zwar in den 5 Kreisen:

Kreise Einwohner
1890
Zunahme
Einwohner in Proz.
Dessau65626733412,6
Köthen479316441,4
Zerbst4710525255,7
Bernburg824441190016,9
Ballenstedt2885713945,1
Zusammen:271963237979,6

Die Zunahme war im Zeitraum 1885–90 mit 1,92 Proz. im jährlichen Durchschnitt größer als in irgend einer der frühern Perioden (1871–75 jährlich 1,21 Proz., 1875–80: 1,7 Proz., 1880–85: 1,3 Proz.). Besonders in den Städten, in welchen rege Industrie betrieben wird, u. den umliegenden Dörfern ist die Bevölkerung erheblich gewachsen, während in Gegenden mit überwiegend Ackerbau treibender Bevölkerung, wie im Kreis Köthen, die Einwohnerzahl vielfach abgenommen hat. A. besaß (1890) 2 Städte mit mehr als 20,000 Einw. (Dessau 34,658 und Bernburg 28,326), 2 mit mehr als 10,000 (Köthen 18,215 und Zerbst 16,181) und 3 mit mehr als 5000 Einw. (Roßlau, Koswig und Nienburg). Das Budget für das Finanzjahr Juli 1891/92 beziffert die eignen Einnahmen und Ausgaben auf 11,032,000 Mk., Einnahmen u. Ausgaben für das Reich auf 6,771,000 Mk.

Eigne Einnahmen: 
Dominialverwaltung 3038174Mark
Steuerverwaltung 2591944
Von Bergwerken 3808640
Sporteln und Nebeneinnahmen 949818
Insgemein 180
Außerordentliche Einnahme 693244
Eigne Ausgaben: 
Allgemeine Staatsverwaltung 1806500Mark
Zur Staatsschuld 168000
Justizverwaltung 670660
Inneres 2600253
Finanzverwaltung 3162158
Auseinandersetzungsbehörden 4590
Kultus 157108
Renten 353158
Pensionen 564826
Bauwesen 379377
Gehaltszulagen 12500
Insgemein 3984
Außerordentliche Ausgabe 1198886

Der Staatsbedarf ist um ca. 400,000 Mk. höher als im Vorjahr, davon kommen auf die allgemeine Staatsverwaltung 276,000, auf die außerordentlichen Ausgaben 111,000 Mk. Unter den Einnahmen sind besonders die aus Domänen und Bergwerken höher angesetzt. Unter den Steuern sind die direkten auf 150,024, die indirekten auf 109,400 Mk., der Anteil an den Reichssteuern auf 1,755,030 Mk. veranschlagt. Unter den Einnahmen für das Reich ist die Rübenzuckersteuer auf 4,100,000, die Branntweinsteuer auf 652,000, die Salzsteuer auf 400,000 Mk. geschätzt. Die Matrikularbeiträge belaufen sich auf 1,621,268 Mk. Die Staatsschuld betrug 1891: 1,596,654 Mk., blieb aber hinter dem Aktivvermögen (5,211,574 Mk.) um 3,614,921 Mk. zurück.

Kategorie:Geografie (Meyers Konversations-Lexikon)
Kategorie:Geografie (Meyers Konversations-Lexikon) Kategorie:Korrigiert Kategorie:MKL1888:Artikel Kategorie:MKL1888:Artikel mit Nachtrag Kategorie:MKL1888:Band 1 Kategorie:MKL1888:Band 17 Kategorie:MKL1888:Band 18 Kategorie:MKL1888:Band 19 Kategorie:MKL1888:Nachtrag in Band 17 Kategorie:MKL1888:Nachtrag in Band 18 Kategorie:MKL1888:Nachtrag in Band 19 Kategorie:MKL1888:Nachtrag nicht fertig Kategorie:WIKIPEDIA-Parameter gleich WD